Zollbericht Oman Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrverbote werden zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit des Volkes erlassen, aber auch aus kulturellen und religiösen Gründen.
19.07.2024
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Einfuhrverbote
Das gemeinsame Zollgesetz des Golfkooperationsrat (GCC) unterscheidet zwischen Einfuhrverboten und genehmigungspflichtigen Einfuhren. Da jeder Mitgliedstaat den Warenkreis für diese Maßnahmen in eigener Zuständigkeit festlegt, gilt es, bei der Wareneinfuhr jeweils die nationalen Bestimmungen zu beachten. In das Sultanat Oman dürfen folgende Waren nicht importiert werden:
- Waren ohne Ursprungsangabe auf der Verpackung
- Nahrungsmittel ohne Etikettierung in Arabisch
- Militärähnliche Kleidung
- Waren aus Israel
- Glücksspielgeräte und -automaten
- Drogen
- Folgende Samenarten: capsicum annuum, cucumis melo, cucumis sativus, cucurbita pepo, lycopersicon esculentum
- Plastiktüten, die nicht biologisch abbaubar sind
- Ozonschädigende Substanzen
- gefährliche Abfälle
- Süßigkeiten für Kinder in Form von Zigaretten
- Werbematerial für Zigaretten
- Waren, auf denen der Sultan oder andere nationale Symbole Omans abgebildet sind
- Alle Produkte, auch Publikationen und Kunstwerke, die im Oman aus moralischer oder religiöser Sicht als anstößig empfunden werden.
Einfuhrbeschränkungen
Für die Einfuhr einiger Waren ist vom Importeur eine Genehmigung bei der zuständigen Stelle im Oman einzuholen.
HS Kapitel | Waren | Zuständige Behörde |
---|---|---|
01-15, 23, 31, 44 | lebende Tiere, tierische Erzeugnisse, Tiernahrung, Vitamine und Veterinärmedizin, Wolle, Honig, Pflanzen und pflanzliche Produkte, Düngemittel, Insektizide und andere | Ministry of Agriculture, Fisheries and Water Resources |
24-25, 32-34, 64, 71, 87, 95 | Tabakwaren, Zement, Motoröl, Kosmetika, neue Reifen, Perlen, elektrische Haushaltsgeräte, Armaturen, Autos, Lastkraftwagen, Kinderwagen, Fahrräder, Kinderspielzeug und andere | Ministry of Commerce, Industry and Investment Promotion |
8443, 8517, 8528 | Kopierer, Drucker, Bildschirme, Fernseher, Telekommunkationsgeräte | Ministry of Transport, Communications and Information Technology |
26, 28-29, 38 | Ausgewählte chemische Produkte, organische und anorganische chemische Erzeugnisse, bestimmte Gase, chemische Abfallprodukte, Metalle und andere | Environment Authority |
18, 20, 22, 31, 93 | Alkohol und alkoholhaltige Waren, Feuerwerkskörper und andere | Royal Oman Police |
25, 27 | Sand, bestimmte Steine und Flüssiggase | Ministry of Energy and Minerals |
49 | Bestimmte Bücher, Broschüren, Drucke und Filme | Ministry of Information |
30 | Alle medizinischen und pharmazeutischen Produkte | Ministry of Health |
3301, 4901, 9307, 97 | Bestimmte ätherische Öle, Antiquitäten, Kunstgegenstände, über 100 Jahre alte handgeschriebene Bücher, Metalle und Artefakte | Ministry of Heritage and Tourism |