Zollbericht Tunesien Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrverbote und Beschränkungen
Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren beziehungsweise entsprechende Beschränkungen.
21.01.2025
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Einfuhrverbote
Einfuhrverbote und -beschränkungen gelten grundsätzlich für Waren, welche die Sicherheit, öffentliche Ordnung, Hygiene, Gesundheit, Moral, Tier- und Pflanzenwelt und das kulturelle Erbe Tunesiens gefährden können. So ist nach Angaben der tunesischen Zollverwaltung die Einfuhr folgender Produkte verboten:
- Waffen und Sprengstoffe
- Betäubungsmittel
- Henna
- Palmen, Palmenblätter
- gefälschte Produkte
- gefährliche Abfälle
- gebrauchte Kleidung
- bestimmte Kampfhunde
- Produkte, die der öffentlichen Sicherheit, der Gesundheit oder der Moral schaden können
- Produkte, die der staatlichen Sicherheit schaden können.
Einfuhrbeschränkungen
Die Einfuhr von Produkten, deren Importe so stark gestiegen sind, dass sie zu einem ernsthaften Schaden bei einem inländischen Wirtschaftszweig führen könnten, wird vom Handelsministerium überwacht. Um die Entwicklung dieser Einfuhren prüfen zu können, ist unabhängig von der Herkunft der Waren im Vorfeld der Einfuhr ein Überwachungsdokument mit den geforderten Angaben bei der Generaldirektion für Außenhandel im Geschäftsbereich des Handelsministeriums einzureichen. Hierzu zählen bestimmte Nahrungsmittel, Kleidung, Schlösser, Scharniere und Beschläge, LED-Lampen, bestimmte Traktoren, keramische Fliesen und Sanitärartikel sowie Glaswaren.
Gebrauchte und generalüberholte Produkte, wie gebrauchte Ersatzteile und Reifen für Kraftfahrzeuge und Krafträder, bedürfen einer Einfuhrgenehmigung des Handelsministeriums. Gebrauchtfahrzeuge dürfen von tunesischen Privatpersonen eingeführt werden, die sich mindestens ein Jahr im Ausland aufgehalten haben und nach Tunesien zurückkehren. Das maximal erlaubte Alter dieser Importfahrzeuge beträgt drei Jahre. Für ausländische Investoren bestehen Ausnahmen.
Für genehmigungspflichtige Waren ist beim Handelsministerium eine Einfuhrgenehmigung zu beantragen. Neben gebrauchten Produkten sind Einfuhrgenehmigungen in der Regel auch erforderlich für Schweine (-fleisch), bestimmte chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Sprengstoffe, Kunststoff- und Lederabfälle, Perlen, Schmuck, Edelmetalle, Essbesteck, Brennelemente, Brillen (-fassungen), Uhren, deren Gehäuse und Armbänder, Leuchten, Schreibstifte, Feuerzeuge, Zerstäuber, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Festnetz- und Mobiltelefone, Satellitenempfänger, Messinstrumente.
Für einige Waren bestehen (teils de facto) staatliche Einfuhrmonopole. Hierzu gehören unter Anderem: Kaffee, Tee, Reis, Malz, Zucker, Ethylalkohol, Tabakwaren sowie pharmazeutische Erzeugnisse, Schmuckwaren, Uhren, Stifte, Feuerzeuge. Diese Waren können nur im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung oder nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung in Tunesien eingeführt werden.