Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Recht kompakt | Pakistan | Gewerblicher Rechtsschutz

Pakistan: Gewerblicher Rechtsschutz

In Pakistan existieren eine Vielzahl von unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften zum gewerblichen Rechtsschutz. Einen ersten Überblick erhalten Sie hier.

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Niko Sievert, Sven Klaiber

Patentrecht

Das pakistanische Patent- und Gebrauchsmusterrecht beruht auf der Patents Ordinance von 2000 (zuletzt geändert 2016) und den Patent Rules aus dem Jahre 2004. Geschützt werden können Erfindungen unter anderem im chemischen, künstlerischen, maschinellen oder industriellen Bereich. Zuständig für die Anmeldung und die Verwaltung von Patenten oder Gebrauchsmustern ist das dem Ministry of Industries unterstehende Patent Office. Ein eingetragenes Patent- oder Gebrauchsmusterrecht besteht gemäß Sec. 31 der Patents Ordinance für die Dauer von 20 Jahren.  

Marken- und Geschmacksmusterrecht

Rechtsgrundlage des pakistanischen Markenrechts sind die Trademarks Ordinance aus dem Jahr 2001 und die Trade Mark Rules von 2003. Markenrechte sind beim Trade Marks Registry des Ministry of Commerce zu registrieren. Die Schutzdauer währt zehn Jahre ab Registrierung. Nach Ablauf dieser Zeit kann die Registrierung für einen weiteren Zeitraum von zehn Jahren erneuert werden. 

Geschmacksmuster werden in der Registered Designs Ordinance aus dem Jahr 2000 geregelt. Ihre Schutzwirkung entfalten sie gem. Sec. 7 (1) für einen Zeitraum von zehn Jahren nach der Anmeldung, können aber nach Sec. 7 (3) zweimal für jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden. 

Urheberrecht

Das Urheberrecht ist in der Copyright Ordinance von 1962 und den Copyright Rules aus dem Jahr 1967 geregelt. Geschützt werden literarische, musikalische und andere künstlerische Werke, wie Bilder, Fotografien, Filme oder Reden. Der Schutz dieser Werke wird auf Lebenszeit des Urhebers und einen weiteren Zeitraum von 50 Jahren nach dessen Tod gewährt. Film- und Tonbandaufnahmen werden nach ihrer Veröffentlichung noch 50 Jahre geschützt. Auch unter das Urheberrecht fällt - anders als im deutschen Recht - der Schutz von Computer-Software. 

Internationale Übereinkommen

Pakistan ist Mitglied der WTO (TRIPS), der WIPO sowie der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ)/Stockholmer Fassung. 

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.