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Zollbericht Peru Zolltarif, Einfuhrzoll

Einfuhrzölle und weitere Einfuhrabgaben

Variable zusätzliche Zölle können für landwirtschaftliche Produkte gelten. Neben den Einfuhrzöllen werden Steuern erhoben.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Peru, wie auch die Partnerländer Kolumbien und Ecuador, verwendet den Gemeinsamen Zolltarif der Andengemeinschaft (Nomenclatura Arancelaria Común de la Comunidad Andina – NANDINA), welches auf dem Harmonisierten System (HS) aufbaut. Im NANDINA ist das sechsstellige HS auf zehn Stellen erweitert.

Die Zoll- und Steuerbehörde Perus (SUNAT) hat den Zolltarif mit detaillierten Informationen zu den Einfuhrzöllen und -steuern, Antidumpingzöllen, Schutzzöllen und nichttarifären Handelshemmnissen im Internet bereitgestellt. Nach Eingabe der Codenummer erscheinen Informationen zu den Einfuhrabgaben. Nach einem weiteren Klick auf den Button "restricciones“ (Beschränkungen) erscheinen Angaben zu den Einfuhrbeschränkungen.

Einfuhrzoll

Bemessungsgrundlage für den Zoll (Derecho Ad Valorem) ist der Zollwert (Transaktionspreis = tatsächlich gezahlter oder zu zahlender Preis). Hinzuzurechnen sind Transport- und Versicherungskosten bis zum ersten Entladeort in Peru, wenn diese Kosten nicht bereits im Transaktionspreis enthalten sind (CIF-Wert -  Cost, Insurance and Freight). Für die Berechnung des Zolls werden Zollsätze von vier, sechs oder elf Prozent auf die Bemessungsgrundlage (CIF-Wert) kalkuliert. 

Variable zusätzliche Zolle

Variable zusätzliche Zölle (in US-Dollar je Tonne) beziehungsweise Zollermäßigungen (Derecho Específico; Sistema de Franja de Precios) können für landwirtschaftliche Produkte wie Reis, Mais, Milch, Zucker gelten. Die Höhe dieser Zölle beziehungsweise Zollermäßigungen bemisst sich anhand zum Zeitpunkt der Einfuhranmeldung geltender Referenzpreise.

Weitere Steuern

Verkaufssteuer 

Die Verkaufsteuer (Impuesto General a las Ventas - IGV) wird auf Basis des Zollwerts (CIF-Wert) zuzüglich des Einfuhrzolls und sämtlicher Einfuhrsteuern berechnet. Der Steuersatz beträgt 16 Prozent.

Steuer zur Förderung der Kommunen

Die Steuer zur Förderung der Kommunen (Impuesto de Promoción Municipal – IPM) von zwei Prozent wird auf alle Operationen erhoben, die Gegenstand der Verkaufsteuer sind. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert (CIF-Wert) zuzüglich des Einfuhrzolls und sämtlicher Einfuhrsteuern bis auf die Verkaufsteuer. 

Verbrauchssteuer 

Alkoholische Getränke, Energiegetränke, Tabak, Brennstoffe und weitere Produkte, die gesellschafts- oder umweltschädlich sind, werden mit der Verbrauchsteuer (Impuesto Selectivo al Consumo - ISC) belastet. Die ISC wird nach drei Systemen erhoben. Je nach Erhebungssystem ist die Bemessungsgrundlage bei Wareneinfuhren:   

  • Zollwert zuzüglich des Einfuhrzolls (Sistema al Valor)
  • Festbetrag je Mengeneinheit (Sistema Específico) 
  • allgemeiner Verkaufspreis (Sistema al Valor según Precio de Venta al Público). 

Details zur Verbrauchsteuer können Sie in dieser Broschüre einsehen. Darüber hinaus finden Sie die aktuellen Steuersätze im Anhang III und IV des Obersten Dekrets Nr. 055-99-EF vom 16. April 1999. 

Weitere Informationen

Informationen im Detail zu den Einfuhrabgaben veröffentlicht die SUNAT auf ihrer Webseite.

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