Zollmeldung Peru Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Handelsabkommen zwischen der EU und Andenstaaten tritt in Kraft
Das Handelsabkommen zwischen der EU und den Andenstaaten, das in weiten Teilen seit 2013 vorläufig angewendet wurde, ist am 1. November 2024 in Kraft getreten.
06.11.2024
Von Andrea González Alvarez | Bonn
Das Handelsabkommen zwischen der EU einerseits und Peru, Kolumbien und Ecuador andererseits ist am 1. November 2024 vollständig in Kraft getreten. Der größte Teil des Abkommens war seit dem 1. März 2013 in Peru, seit dem 1. August 2013 in Kolumbien und seit dem 1. Januar 2017 in Ecuador vorläufig anwendbar. Ausgenommen von der vorläufigen Anwendung waren Artikel 2 (Abrüstung und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen), Artikel 202 Absatz 1 (Rechte und Pflichten aus der Pariser Verbandsübereinkunft und dem TRIPS-Übereinkommen), Artikel 291 (Verwaltungsverfahren) und Artikel 292 (Überprüfung und Berufung) des Abkommens.
Quellen und weitere Informationen: