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Zollbericht Peru Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Handelsvereinigungen und Freihandelsabkommen

Zwischen Peru und den Partnerländern Kolumbien und Ecuador besteht ein Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union. Ferner ist Peru Mitgliedstaat mehrerer Handelsvereinigungen.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Mitgliedschaft in der WTO und Handelsvereinigungen 

Peru ist seit dem 1. Januar 1995 Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO).

Gemeinsam mit Australien, Brunei, Kanada, Mexiko, Japan, Malaysia, Neuseeland, Chile, Singapur und Vietnam ist Peru Mitgliedstaat der Transpazifischen Partnerschaft (Comprehensive and Progressive Trans-Pacific Partnership - CPTPP oder TPP11). Derzeit befindet sich das Vereinigte Königreich im Beitrittsprozess zum CPTPP. Ferner gehört Peru der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftsvereinigung (Asia-Pacific Ecomomic Cooperation – APEC) an.

In Lateinamerika ist Peru gemeinsam mit Bolivien, Kolumbien und Ecuador Mitgliedstaat der Andengemeinschaft (Comunidad Andina – CAN). Außerdem ist Peru neben Chile, Kolumbien und Mexiko Gründungsmitglied der Wirtschaftsinitiative Pazifik-Allianz (Alianza del Pacífico). Das Land gehört auch der Lateinamerikanischen Integrationsvereinigung (Asociación Latinamericana de Integración - ALADI) an.

Freihandelsabkommen mit der EU

Zwischen Peru und der Europäischen Union (EU) besteht ein Freihandelsabkommen, das seit dem 1. März 2013 vorläufig angewendet wird. Weitere Mitgliedstaaten des Abkommens sind Kolumbien und Ecuador. Zum Inkrafttreten bedarf es noch der Ratifizierung durch die Parlamente aller beteiligten Staaten.

Die Andenpartner haben die Einfuhrzölle für viele gewerbliche und landwirtschaftliche Waren gegenüber der EU bereits auf null gesenkt; deutsche Unternehmen können daher eine Vielzahl derartigen Waren zollfrei in Peru einführen. Für etliche sensible Produkte sind jedoch noch langjährige Zollabbauregelungen, im Einzelfall über bis zu zehn, fünfzehn oder im Fall von Ecuador siebzehn Jahren, vorgesehen. Außerdem gibt es für landwirtschaftliche Produkte Quotenregelungen und sonstige Einschränkungen. Der Zollabbauzeitplan Perus für EU-Waren ist ab Seite 925 ersichtlich. 

Das zwischen den Parteien ausgehandelte Ursprungsprotokoll (Anhang II des Abkommens) entspricht vom Aufbau her den aus anderen EU-Freihandelsabkommen bekannten Standardprotokollen. Als Ursprungsnachweis gilt die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1. Daneben gibt es die Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung (bis 6.000 Euro Warenwert ohne weitere Formalitäten; für höhere Beträge beziehungsweise ohne Wertbeschränkung nur als ermächtigter Ausführer). Die Kriterien für die Bestimmung "ausreichende Verarbeitung" sind produktspezifisch für jedes Produkt festgelegt (Tarifsprung, Wertschöpfung, spezielle Bearbeitungsvorgänge oder Kombination dieser Regeln). Be- oder Verarbeitungen müssen grundsätzlich über Minimalbehandlungen zum Beispiel Waschen oder Säubern, Polieren, Zurechtschneiden hinausgehen.

Beim Warentransport gilt der Grundsatz der direkten Beförderung von der EU nach Peru. Ein Transport von Ursprungswaren durch weitere Länder oder Lagerung in weiteren Ländern ist gemäß Art. 13 des Ursprungsprotokolls nur möglich, wenn die Waren unter zollamtlicher Überwachung bleiben. Die Waren dürfen dabei lediglich entladen, neu verladen oder so behandelt werden, dass ihr guter Zustand erhalten bleibt.

Die EU-Kommission hatte Anfang 2021 eine Konsultation zum Freihandelsabkommens angestoßen. Sie richtete sich mit detaillierten Fragen an alle von dem Abkommen betroffenen Unternehmen. Die Konsultation war Bestandteil einer Auswertung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen des Abkommens.

Weitere Freihandelsabkommen

Des Weiteren unterhält Peru Freihandelsabkommen mit den USA, Kanada, Mexiko, Chile, Panama, Costa Rica, Honduras, den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz), dem Vereinigte Königreich, Singapur, China, Thailand, Korea, Japan und Australien. 

Ebenso hat Peru weitere Präferenzabkommen mit folgenden Staaten abgeschlossen:

  • Kuba (Acuerdo de Complementación Económica Nº 50 - ACE 50)
  • Venezuela (Acuerdo de Alcance Parcial de Naturaleza Comercial entre Perú y Venezuela)
  • Mercosur-Staaten (Acuerdo de Complementación Económica N° 58 - ACE 58).

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