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Philippinen: UN-Kaufrecht
Die Philippinen sind dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf bislang nicht beigetreten.
10.04.2024
Von Dr. Julio Pereira, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick
Die Philippinen sind dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) bislang nicht beigetreten. Allerdings besteht kraft Art. 1306 Civil Code (CC) Rechtswahlfreiheit, so dass die Parteien das anwendbare Recht frei bestimmen und auf diesem Wege UN-Kaufrecht einbeziehen können. Grenzen der Rechtswahlfreiheit finden sich in den Vorgaben des philippinischen Rechts, Sitte und Moral sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.