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Ruanda senkt Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer wird um zwei Prozentpunkte gesenkt. Zudem können vorläufige Jahresabschlüsse beantragt werden. Weitere Änderungen gibt es bei der Umsatzsteuer.
03.11.2023
Von Katrin Grünewald | Bonn
In Ruanda wurde zum 14. September 2023 die Körperschaftsteuer von 30 auf 28 Prozent gesenkt. Ein neu an der ruandischen Börse notiertes Unternehmen wird für eine Dauer von fünf Jahren mit einer Körperschaftsteuer in Höhe von 20 Prozent besteuert, wenn es mindestens 40 Prozent seiner Anteile an die Öffentlichkeit verkauft. Ein Unternehmen zahlt hingegen 25 Prozent Körperschaftsteuer, wenn es mindestens 30 Prozent seiner Anteile an die Öffentlichkeit verkauft.
Eine weitere Änderung erlaubt es Steuerpflichtigen, die einen beglaubigten Jahresabschluss vorlegen müssen, bei der ruandischen Steuerverwaltung zu beantragen, zunächst nur einen vorläufigen Jahresabschluss einzureichen, der nicht beglaubigt ist. Dieser vorläufige Jahresabschluss ist wie bisher bis zum 31. März des darauffolgenden Steuerjahres einzureichen. Der Steuerpflichtige hat dann weitere drei Monate Zeit, um auch den beglaubigten Jahresabschluss bei der Steuerverwaltung einzureichen.
Weitere Änderungen betreffen die Umsatzsteuer. Nach dem neuen Gesetz wird unter anderem der Ausdruck exported services definiert. Darüber hinaus wurden die Listen der Waren und Dienstleistungen ergänzt, die von der Umsatzsteuer befreit sind und mit 0 Prozent besteuert werden.
Zum Thema:
- Ruandisches Einkommensteuergesetz (Law n° 051/2023 amending Law n° 027/2022 establishing taxes on income)
- Ruandisches Umsatzsteuergesetz (Law n° 049/2023 establishing value added tax)
- GTAI-Zollbericht vom 31.10.2023
- Africa Business Guide