Wirtschaftsumfeld | Rumänien | EU-Beihilfe für KMU
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten Beihilfe
Firmen können bis zu 1 Million Euro EU-Beihilfe beantragen. Das Geld muss nicht erstattet werden. Es gibt aber bestimmte Förderkriterien.
01.03.2022
Von Dominik Vorhölter | Bukarest
In Rumänien können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bis zu 1 Million Euro Beihilfe für Investitionen in Ausrüstung, oder für Modernisierungsvorhaben erhalten. Diese Finanzmittel müssen nicht zurückgezahlt werden. Für diese Beihilfen stellt die rumänische Regierung insgesamt 360 Millionen Euro aus dem Operationellen Programm für Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union (EU) zur Verfügung.
Das Geld verteilt das rumänische Ministerium für Europäische Investitionen und Projekte, das vor Kurzem einen Leitfaden veröffentlicht hat. Dieser legt die Bedingungen für die Beantragung der Beihilfen fest. Das Programm richtet sich hauptsächlich an Start-ups.
Nachhaltige Investitionen stehen im Fokus
Die Regierung kündigte an, Ende März 2022 ein Online-Portal freizuschalten, bei dem KMU die Beihilfen beantragen können. Die Fördergelder müssen bis Dezember 2023 ausgegeben sein, denn sie stammen noch aus der Förderperiode 2014 bis 2020.
Gute Chancen auf einen Zuschlag haben Firmen, die sich an den EU-Kriterien für grüne Beschaffung (Green Public Procurement GPP) orientieren. Dies ist etwa der Fall, wenn sie energieeffiziente Computer kaufen oder umweltverträgliche Materialien einsetzen.
Folgendes ist förderfähig:
- Anschaffung von technologischer Ausrüstung, Maschinen, Messgeräten oder von Büroausstattung
- Anschaffung von IT-Ausrüstung
- Anschaffung von Fahrzeugen mit Elektro- oder Hybridantrieb
- Investitionen in Energieeffizienzlösungen oder in erneuerbare Energiequellen
- Modernisierung von Büro-, Service- oder Produktionsgebäuden bei der Eröffnung von neuen Geschäftsniederlassungen (maximal Hälfte der Kosten)
- Beratungskosten (maximal 10 Prozent)
- Werbekosten (maximal 1.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer)
Die Leitlinien legen zudem fest, aus welchen Wirtschaftszweigen KMU berechtigt sind, die Beihilfen zu beantragen:
- Verarbeitende Industrie (ausgenommen sind Getränke-, Tabak- und Rüstungsindustrie)
- Bausektor
- Groß- und Einzelhandel (hier: Reparatur von Kraftfahrzeugen)
- Transport und Logistik
- Gastgewerbe
- Bildungssektor
- Dienstleistungssektor
- Gesundheitswesen
- Kulturelle Dienstleistungen
Das Beihilfeprogramm soll zudem die Coronahilfen ergänzen. Unternehmen, die bereits finanzielle Mittel aus den rumänischen Coronahilfen erhalten, haben Anspruch auf eine staatliche Beihilfe in Höhe von insgesamt maximal 1,8 Millionen Euro.