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Rechtsmeldung Russland Rechtsanwalts- und Notarrecht

Russland: Neue Regelung für ausländische Anwälte

Aufgrund einer neuen Verordnung des russischen Justizministeriums könnte ausländischen Anwälten in Russland die Zulassung verweigert werden.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Am 30. Mai 2022 erließ das russische Ministerium der Justiz ("Ministerstvo yustitsii“) die Verordnung Nr.  85 "Über die Änderung der Verwaltungsvorschriften für die Führung des Registers ausländischer Rechtsanwälte, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation ihre anwaltliche Tätigkeit ausüben.

Danach kann das Vorliegen einer ausländischen Anwaltszulassung, die in einem von Russland sanktionierten Land (unter anderem EU-Länder) erworben wurde, dazu führen, dass eine in Russland bereits vorgenommene Registrierung gelöscht oder eine neue Registrierung verweigert wird. Die Verordnung tritt am 14. Juni 2022 in Kraft.

Hinweis: In Russland kann ein Anwalt mit einer ausländischen Anwaltszulassung nur nach dem Recht des Landes seiner Anwaltszulassung tätig werden. Dementsprechend kann eine anwaltliche Tätigkeit vor Gericht nach russischem Recht nicht ausgeübt werden. Diese Regelung kann gerichtliche Streitigkeiten, an denen ausländische Staatsangehörige als Partei beteiligt sind, erheblich erschweren.

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