Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Recht kompakt | USA | Rechtsverfolgung

USA: Rechtsverfolgung

Bei der Rechtsverfolgung von Ansprüchen in den USA ist die Zweigliedrigkeit des Gerichtssystems zu berücksichtigen. (Stand: 11.02.2025)

Von Jan Sebisch | Bonn

Hinweis: Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Rechtsverfolgung an.

Gerichtsorganisation

Bundes- und Einzelstaatengerichte

Die Bundesgerichtsbarkeit (Federal Courts) und die Gerichte der einzelnen Bundesstaaten (State Courts) bilden zwei grundsätzlich voneinander unabhängige Systeme.

Die Bundesgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut:

  1. District Courts,
  2. Circuit Court of Appeals,
  3. US Supreme Court. 

Die Einzelstaaten haben in der Regel 

  1. County/District Courts,
  2. Appellate Courts und
  3. einen State Supreme Court.

Urteilsanerkennung 

Bevor Urteile aus ausländischen Staaten in den USA vollstreckt werden können, müssen sie erst anerkannt werden. Ein Bundesgesetz über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile existiert in den USA allerdings nicht. Die Voraussetzungen für die Anerkennung von ausländischen Urteilen richten sich nach dem Recht der einzelnen US-Bundesstaaten. Ausländische Urteile müssen mithin in dem US-Bundesstaat, in welchem die Vollstreckung stattfinden soll, anerkannt werden. 

In diesem Rahmen haben viele US-Bundesstaaten den Uniform Foreign Money Judgment Recognition Act 1962, modifiziert durch den Uniform Foreign-Country Money Judgments Recognition Act 2005, übernommen. Dieser zählt unter anderem zwingende Gründe für die Versagung der Anerkennung sowie beispielhafte Anerkennungszuständigkeiten auf. Die übrigen Bundesstaaten erkennen ausländische Gerichtsentscheidungen nach richterrechtlich entwickelten Maßstäben an. Wichtigste Kriterien sind der Inhalt (zum Beispiel Verurteilung zu einer Geldzahlung) und die Art der ausländischen Gerichtsentscheidung (zum Beispiel streitiges Verfahren, Versäumnisverfahren), die Gerichtshoheit des ausländischen Gerichts über den amerikanischen Beklagten im ausländischen Erstverfahren und die Gewährleistung von Verfahrensgarantien (zum Beispiel ordnungsgemäße Klagezustellung, ausreichende Verteidigungsmöglichkeit), die dem due process-Gebot entsprechen müssen. 

Die USA sind Mitglied des Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen von 1965 (HZÜ). Eine Auslandszustellung deutscher Schriftstücke an amerikanische Beklagte ist damit möglich.

Eine Kostenerstattung, wie sie im deutschen Zivilprozessrecht geregelt ist, erfolgt nicht. Nach der American Rule hat jede Partei grundsätzlich ihre eigenen Prozess- und Anwaltskosten zu tragen, wobei die Prozesskosten (zum Beispiel Gerichtsgebühren) eher gering sind. Anders ist die Situation bei Anwaltskosten, die üblicherweise auf der Grundlage von Honorarvereinbarungen, gegebenenfalls unter Einschluss von Erfolgshonoraranteilen (contingent fee), abgerechnet werden. Eine gesetzliche Gebührenordnung gibt es nicht.

Alternative Streiterledigung

Ein Zivilprozess ist oftmals kein geeignetes Mittel zur Beilegung von kleineren rechtlichen Streitigkeiten, da das Verfahren zeit- und kostenaufwendig sein kann. Als alternative Methode der Streitbeilegung kommt daher in vielen Fällen die Schiedsgerichtsbarkeit in Betracht. Ob eine Schiedsklausel in einem Vertrag aufgenommen werden sollte, ist allerdings immer eine Frage des konkreten Einzelfalls. 

Die USA sind Mitglied des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Schiedssprüchen vom 10. Juni 1958 (New York Convention). Dieses Abkommen regelt die Durchsetzung von Schiedsvereinbarungen und auch die Anerkennung ausländischer Schiedssprüche.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.