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Zollbericht SADC Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Trilaterales Freihandelsabkommen Tripartite tritt in Kraft

Das Freihandelsabkommen "Tripartite Free Trade Agreement" zwischen den regionalen Wirtschaftsgemeinschaften COMESA, EAC und SADC trat am 25. Juli 2024 in Kraft.

Von Dr. Melanie Hoffmann, Andrea Mack | Bonn

Nach der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde durch Angola trat das trilaterale Freihandelsabkommen "Tripartite Free Trade Agreement" (TFTA) zwischen dem COMESA (Common Market for Eastern and Southern Africa), der EAC (East African Community) und der SADC (Southern African Development Community) am 25. Juli 2024 in Kraft. Damit das Abkommen in Kraft treten konnte, mussten mindestens 14 der 29 Mitgliedsstaaten ihre Ratifikationsurkunden hinterlegen. Diese Schwelle wurde mit der Ratifizierung durch Angola erreicht.

Mitglieder des Tripartite Freihandelsabkommens

Die 29 Länder der Tripartite Freihandelszone repräsentieren 53 Prozent der Mitglieder der Afrikanischen Union, mehr als 60 Prozent des kontinentalen Bruttoinlandsproduktes (BIP) und eine Gesamtbevölkerung von 800 Millionen Menschen.

Die 14 Länder, die das Abkommen bisher ratifiziert haben, sind Ägypten, Angola, Botsuana, Burundi, Eswatini, Kenia, Lesotho, Malawi, Namibia, Ruanda, Sambia, Simbabwe, Südafrika und Uganda. Medienberichten zufolge hat Dschibuti das Sekretariat der COMESA über die Ratifizierung des Abkommens informiert. Tansania befindet sich im Ratifizierungsprozess.

Ziele des Tripartite Freihandelsabkommens

Die Freihandelszone soll die bereits bestehenden Handelsblöcke COMESA, EAC und SADC integrieren und den Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Vertragsparteien erleichtern. Darüber hinaus soll das Problem der Mehrfachmitgliedschaften gelöst und die Zusammenarbeit, Harmonisierung und Koordinierung der Politiken zwischen den drei Regionalorganisationen gefördert werden.

Das Abkommen stützt sich auf folgende drei Säulen:

  1. Marktintegration
    umfasst die Liberalisierung des Warenverkehrs durch den Abbau tarifärer und nichttarifärer Handelshemmnisse sowie die des Personenverkehrs durch die Schaffung von Regelungen für die Freizügigkeit von Geschäftsleuten.
  2. Entwicklung der Infrastruktur
    umfasst die Verbesserung der Konnektivität und die Senkung von Geschäftskosten.
  3. Industrielle Entwicklung
    umfasst die Verbesserung des regulatorischen und rechtlichen Rahmens, den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten, die industrielle Diversifizierung, die Steigerung der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit sowie die Umsetzung von Programmen für den Strukturwandel.

Liberalisierung des Warenverkehrs

Bei der Liberalisierung des Warenverkehrs verfolgt die Tripartite Freihandelszone ein ehrgeizigeres Ziel als die panafrikanische Freihandelszone AfCFTA. Mit Beginn der Umsetzung der TFTA sollen 60 bis 85 Prozent der Zolltariflinien liberalisiert und die verbleibenden 15 bis 40 Prozent innerhalb eines Zeitraums von fünf bis acht Jahren verhandelt werden. Somit strebt die TFTA eine 100-prozentige Zollbefreiung an, von allgemeinen und sicherheitsrelevanten Ausnahmen abgesehen. Die AfCFTA sieht eine schrittweise Beseitigung der Zölle auf 97 Prozent der Zolltariflinien im innerafrikanischen Warenhandel vor. 

Laut der Generalsekretärin der EAC Veronica Nduva haben die drei Regionalorganisationen bereits Modalitäten für die Umsetzung des trilateralen Abkommens ausgearbeitet, die meisten Aspekte der Ursprungsregeln zum Abschluss gebracht, die Verhandlungen über die Zollangebote fortgesetzt und ein gemeinsames Protokoll über Wettbewerbspolitik erarbeitet.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Eine der größten Herausforderungen, die einer Implementierung der TFTA im Wege stehen, ist das Fehlen eines eigenen Sekretariats und einer institutionellen Struktur für die Koordinierung und Umsetzung der Programme und Aktivitäten. Gegenwärtig erfolgt die Koordinierung abwechselnd durch eine der drei Regionalorganisationen. 

Eine weitere Herausforderung ist die unzureichende Finanzierung. Von den drei Säulen des Abkommens wird derzeit nur die Marktintegration von der Afrikanischen Entwicklungsbank finanziell unterstützt. Infolgedessen kommen die Verhandlungen in den Bereichen Infrastruktur und industrielle Entwicklung langsamer voran, obwohl sie für die Förderung eines nachhaltigen Handels und einer nachhaltigen Entwicklung von zentraler Bedeutung sind.

Zum Jahresende 2024 ist ein Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der drei Regionalblöcke geplant, bei dem weitere Schritte für die Umsetzung der Freihandelszone diskutiert werden sollen. 

Verhandlungshistorie

Von den Diskussion über den Zusammenschluss bis zum Inkrafttreten der Tripartite FreihandelszoneEin Überblick über die Verhandlungshistorie
ZeitraumEreignis
Seit 2008Diskussionen über den Zusammenschluss der Regionalorganisationen COMESA, EAC und SADC
2011Erste Verhandlungspläne
Juni 2011Die Regierungen verabschiedeten die Verhandlungsgrundsätze, die Modalitäten für die Verhandlungen und einen Fahrplan für die Aushandlung eines solchen Abkommens
Dezember 2011Erste Verhandlungsrunde in Nairobi 
Juni 2015Staats- und Regierungschefs aus 26 Ländern Afrikas unterzeichneten das Abkommen
bis Juli 2024

Ratifizierung des Abkommens durch bisher 14 Mitgliedstaaten:

Angola, Botsuana, Burundi, Ägypten, Eswatini, Kenia, Lesotho, Malawi, Namibia, Ruanda, Südafrika, Uganda, Sambia und Simbabwe

25. Juli 2024Das Abkommen tritt in Kraft
Quelle: Bilaterals.org 2024; EAC.org 2024

Weitere Informationen: 

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