Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Rechtsmeldung | Sambia | Steuerrecht

Sambia ändert Steuergesetze

Das Finanzministerium hat bekanntgegeben, dass der Steuerfreibetrag erhöht wird und Unternehmen von mehr Steuerbefreiungen profitieren. Auch langfristige Änderungen wird es geben.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Folgende Änderungen sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten, wenn bis dahin das sambische Parlament das Gesetz verabschiedet und der Präsident zugestimmt hat:

  • Der Steuerfreibetrag bei der Einkommensteuer soll von 4.800 auf 5.100 Kwacha monatlich angehoben werden. Außerdem soll der höchste Steuersatz ab 9.200 Kwacha von 37,5 auf 37 Prozent sinken.
  • Unternehmen, die in der Baumwollwertschöpfung tätig sind, können Steuerbefreiungen zwischen fünf und zehn Jahren erhalten. Unternehmen in ländlichen Gebieten können für die ersten fünf Jahre ihrer Tätigkeit eine erhöhte Steuererleichterung auf den steuerpflichtigen Gewinn erhalten.
  • Es wird eine Abgabe zwischen 0,08 und 1,8 Kwacha auf mobile Geldüberweisungen zwischen Privatpersonen erhoben.

Außerdem wurden folgende Maßnahmen bekanntgegeben, ohne dass ein konkreter Zeithorizont genannt wurde:

  • Grenzüberschreitende elektronische Dienstleistungen sollen künftig besteuert werden. Dafür muss ein neues Gesetz erarbeitet werden.
  • Die Mehrwertsteuer soll über ein elektronisches System abgerechnet werden, um zu vermeiden, dass bei der Rückerstattung gefälschte Rechnungen verwendet werden.
  • Ein neues Steuerverwaltungsgesetz (Tax Administration Act) wird erarbeitet. Darin sollen verschiedene Steuerarten harmonisiert werden.
  • Der Zambia Revenue Authority Act soll so geändert werden, dass Hinweisgeber belohnt werden, mit deren Informationen mehr Steuern eingetrieben werden können.

Zum Thema:

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.