Zollmeldung Sambia Versandverfahren
Sambia schließt Güter vom Versandverfahren aus
13 Warenkategorien werden vom Versandverfahren unter Zollverschluss ausgeschlossen.
14.04.2022
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Am 7. April 2022 teilte die Zollverwaltung Sambias (Zambia Revenue Authority/ZRA) mit, dass gemäß Section 32 (7) des Customs and Excise Act folgende Waren nicht mehr in das Versandverfahren unter Zollverschluss (Removals in Bond) überführt werden können:
- Gebrauchte Kleidung und Schuhe
- Speiseöl
- Alkohol
- Tabak
- Zigaretten
- Lebensmittel
- Elektronik
- Stoff
- Möbel
- Kosmetika
- Hardware
- Kfz-Teile
- Gebrauchtfahrzeuge (ausgenommen solche für autorisierte Händler mit Zolllagereinrichtungen)
Die Liste wird regelmäßig überprüft und angepasst.
Quelle: Public Notice, 07/04/2022: List of goods that are inelligible for the Removals in Bond Regime