Zollmeldung Saudi-Arabien Einfuhrabgaben, übergreifend
Saudi-Arabien erhebt Verbrauchsteuer auf Zigaretten und Energy-Drinks
13.06.2017
Bonn (GTAI) - Seit dem 11.6.17 wird in Saudi-Arabien eine Sonderverbrauchsteuer auf gesundheitsschädliche Produkte erhoben. Für Tabak, Tabakwaren und Energiegetränke fallen 100% Steuer an, für Soft-Drinks 50%. Importeure und Hersteller verbrauchsteuerpflichtiger Waren müssen sich bei der saudi-arabischen Steuerbehörde (General Authority for Zakat and Tax) registrieren lassen. Hersteller können hier außerdem die Lizenz für ein Steuerlager beantragen.
Das Verbrauchsteuergesetz wurde im Amtsblatt Umm Al Qura, Nr. 4672 vom 26.5.17 (30-8-1438H) veröffentlicht. Es basiert auf einer im Dezember 2016 unterzeichneten Rahmenvereinbarung des GCC (Gulf Cooperation Council) zur Einführung einer Verbrauchsteuer auf gesundheitsschädliche Produkte. Neben Saudi-Arabien sind auch die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Kuwait, Katar, Oman und Bahrain Mitglieder des GCC. Von den Behörden der VAE wurde die Implementierung der Verbrauchsteuer für das vierte Quartal 2017 angekündigt.