Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollmeldung Saudi-Arabien Kennzeichnungsvorschriften

Saudi-Arabien kündigt Anwendung von ISPM 15 für Holzverpackung an

Internationaler Standard soll die Verbreitung von Schadorganismen durch Holzverpackung verhindern.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Saudi-Arabien kündigt an, mit der Anwendung des Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen Nr. 15 (ISPM Nr. 15) zu beginnen. Die Entscheidung wurde mit einem Ministerialbeschluss verkündet und bei der Welthandelsorganisation (WTO) notifiziert. Kommentare können bei der WTO bis 9. August eingereicht werden.

Im internationalen Güterverkehr können Schadorganismen durch Holzverpackungen eingeschleppt und verbreitet werden. Der internationale Standard ISPM 15 zielt darauf ab, die Importvorschriften zur Verhinderung der Einschleppung durch Verpackungsholz zu harmonisieren. Verpackungshölzer wie Paletten, Rahmen oder Trommeln müssen daher mit einem in ISPM 15 anerkannten Verfahren behandelt sein, um Schadorganismen abzutöten. Dies kann grundsätzlich durch Hitzebehandlung, Begasung mit Methylbromid oder die dielektrische Erwärmung des Holzes erfolgen. Laut Julius Kühn-Institut ist die Begasung von Holzverpackungen mit Methylbromid in Deutschland derzeit nicht möglich. 

Die behandelten Verpackungen sind entsprechend zu kennzeichnen, wobei die Markierung mit einem Brennstempel oder einer Schablone anzubringen ist. Weitere Informationen zum Holzverpackungsmaterial sowie eine Liste der registrierten Holzverpacker und - behandler stellt das Julius Kühn-Institut zur Verfügung.

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.