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Recht kompakt | Schweiz | Datenschutz & KI

Schweiz: Datenschutz und Künstliche Intelligenz

Zwischen der Schweiz und der Europäischen Union gibt es freien Datenverkehr. Dafür sorgt der Angemessenheitsbeschluss der EU vom 15. Januar 2024. (Stand 24.02.2025)

Von Julia Nadine Warnke, Dr. Achim Kampf, Karl Martin Fischer | Bonn

Bundesgesetz über den Datenschutz

Zentrale Rechtsnorm ist das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) vom 25. September 2020, in Kraft seit dem 1.9.2023. Es wird ergänzt durch die Verordnung über den Datenschutz vom 31. August 2022. Das alte Gesetz aus dem Jahre 1992 war wegen der zwischenzeitlichen rasanten technischen Entwicklung veraltet.

Das neue Gesetz orientiert sich eng an der europäischen DSGVO. Hierdurch wurde sicherlich der für die Datenmobilität wichtige Angemessenheitsbeschluss der EU erleichtert, außerdem waren viele Unternehmen in der Schweiz - nicht zuletzt wegen ihres weiten Anwendungsbereichs (siehe Art. 3) - ohnehin an die DSGVO gebunden, so dass eine Orientierung an dieser gleichzeitig zu weniger Umstellungsbedarf führt. Die verbliebenen Unterschiede zwischen beiden sind in einer Vergleichstabelle aufgelistet (nur in französischer Sprache).

Die wichtigsten Begriffe des Datenschutzrechts werden in Art. 5 DSG legaldefiniert. Anders als im Vorgängergesetz sind nur noch die Daten natürlicher Personen geschützt. In die Definition der besonders schützenswerten Daten wurden genetische und biometrische Daten aufgenommen. Ebenfalls neu sind die Prinzipien "Privacy by Design" (Datenschutz durch Technikgestaltung) und "Privacy by Default" (Datenschutz als Voreinstellung), Art. 7 DSG. Gemäß Art. 22 müssen Folgenabschätzungen durchgeführt werden, wenn ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person besteht. Die Informationspflicht (Art. 19 DSG) wird ausgeweitet: Bei jeder Beschaffung von Personendaten – und nicht mehr nur von sogenannten besonders schützenswerten Daten – müssen die betroffenen Personen informiert werden.

Wenn es eine Verletzung der Datensicherheit gegeben hat, meldet dies der oder die Verantwortliche so rasch als möglich an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB)

Regulierung der Künstlichen Intelligenz

Aktuell (Stand Januar 2025) gibt es in der Schweiz keine Regulierung der Künstlichen Intelligenz (KI). Allerdings wird derzeit unter Federführung des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) ein Vorschlag für einen schweizerischen Ansatz für die Regulierung von KI – unter Berücksichtigung von Entwicklungen in den Sektoren und auf internationaler Ebene, insbesondere der EU und des Europarats vorbereitet. Teil dieser Mission ist eine grundlegende rechtliche Analyse der KI.

Die Schweiz ist Vertragspartei Rahmenübereinkommens des Europarates über künstliche Intelligenz vom 17. Mai 2024. Dieses bestimmt einen Rechtsrahmen, der während des gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen gilt und befasst sich mit den Risiken, die diese Systeme darstellen können. Das Übereinkommen verfolgt in Bezug auf die Konzeption, die Entwicklung, den Einsatz, und die Außerbetriebnahme von KI-Systemen einen risikobasierten Ansatz und schreibt eine sorgfältige Prüfung aller möglichen negativen Folgen vor, die mit dem Einsatz von KI-Systemen verbunden sind.

28.01.2025 Ausländisches Wirtschaftsrecht | Künstliche Intelligenz
Rechtsatlas KI

Ein weltweiter Überblick über die Entwicklung der Gesetzeslage zum Thema künstliche Intelligenz - KI (Artificial intelligence - AI).

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