Zollmeldung Schweiz Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
Aktive Veredelung von Fahrzeugen aus der Schweiz
Verstärkte Kontrollen durch den deutschen Zoll
15.01.2018
Bonn (GTAI) – Schweizer Kunden, die die Dienste deutscher Kfz-Werkstätten in Anspruch nehmen, müssen ihr Vorhaben unter Umständen beim deutschen Zoll anmelden und eine aktive Veredelung beantragen. Dies ist immer dann der Fall, wenn es zu einer Wertsteigerung des Fahrzeuges kommt. Hierzu zählen beispielsweise Felgen-Veredelung, Sonderlackierungen, Tieferlegung oder der Einbau von HiFi-Anlagen. Wartung und Reparaturen, die der Werterhaltung dienen, sind nicht betroffen.
Verantwortlich für die Beantragung sind grundsätzlich die Schweizer Fahrzeugführer. Sie müssen einen Antrag auf aktive Veredelung beim deutschen Zoll stellen und eine Sicherheit hinterlegen.
Die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee bietet weitere Informationen, die hier zu finden sind.
Weiterführende Informationen über das Verfahren der aktiven Veredelung finden Sie auf der Internetseite des deutschen Zolls unter folgendem Link.