Zollbericht Schweiz Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrverbote und Beschränkungen
Bei der Einfuhr zahlreicher Waren sind Verbote und Beschränkungen zu beachten.
02.01.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Für unter anderem folgende Waren gelten Verbote und Beschränkungen:
- Waffen und Munition
- gefälschte Waren
- Edelmetalle
- Kulturgüter
- Arzneimittel
- zum Doping geeignete Substanzen, Betäubungsmittel und deren Vorläufersubstanzen
Für Lebensmittel und bestimmte Gebrauchsgegenstände sowie für Tiere und Tierprodukte sind eigene Vorschriften zu beachten. Entsprechendes gilt für geschützte Tier- und Pflanzenarten, für Abfälle und Ozon abbauende Substanzen.
Die Schweizer Zollverwaltung hat auf ihrer Internetseite zum Thema Verbote, Beschränkungen und Auflagen umfangreiche und detaillierte Informationen veröffentlicht.
Für Waren tierischen und pflanzlichen Ursprungs steht eine eigene Datenbank zur Verfügung. Für Einfuhren aus der EU gelten weniger strenge Vorschriften, da die Schweiz und die EU ein Veterinärabkommen abgeschlossen haben.