Zollbericht Schweiz Zolltarif, Einfuhrzoll
Zölle und Einfuhrabgaben
Zum 1. Januar 2024 hebt die Schweiz alle Industriezölle auf.
02.01.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Zollfreiheit für Industriewaren ab 2024
Zum 1. Januar 2024 schafft die Schweiz die Zölle für sämtliche Industrieprodukte ab. Ausgenommen sind einige Waren der Kapitel 35 (Eiweißstoffe, modifizierte Stärke, Klebstoffe, Enzyme) und 38 (verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie), die als Agrarprodukte klassifiziert sind.
Hohe Zölle für Agrarwaren
Für Agrarerzeugnisse gelten hingegen weiterhin hohe Zölle. Für zollreduzierte Einfuhren bestehen mengenmäßige Kontingente. Der Stand der Ausnutzung ist online abrufbar: Stand der Kontingente Zollpräferenzen werden im Rahmen der bestehenden Freihandelsabkommen sowie des allgemeinen Präferenzsystems für Entwicklungsländer gewährt.
Zolltarif
Der Zolltarif der Schweiz basiert auf der Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung von Waren. Die Schweiz erhebt ausschließlich spezifische Zölle, hauptsächlich basierend auf Gewicht oder Stückzahl. Die anzuwendenden Zollsätze können Sie im elektronischen Zolltarif Tares der Schweiz einsehen.
Gleichzeitig mit der Abschaffung der Industriezölle vereinfacht die Schweiz den Zolltarif (TARES) für Industrieprodukte. In den Kapiteln 25 bis 97 werden die Zolltarifnummern reduziert. Somit verringert sich die Anzahl der Tarifpositionen von 9114 auf 7511. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) stellt eine Übersicht über die Änderungen der Zollansätze sowie die neue Struktur des Zolltarifs zur Verfügung.
Zollgebiet
Zum Schweizer Zollgebiet gehören das Fürstentum Liechtenstein sowie die Enklave Büsingen. Nicht zum Zollgebiet gehören die Talschaften Samnaun und Sampuoir.
Zollabfertigungsgebühren
Abfertigungsgebühren werden während der regulären Dienstzeiten nicht erhoben.
Einfuhrsteuer
Die anlässlich der Einfuhr von Waren erhobene Mehrwertsteuer heißt in der Schweiz Einfuhrsteuer. Ab Januar 2024 beträgt der Regelsatz 8,1 Prozent, der reduzierte Steuersatz 2,6 Prozent. Dieser wird beispielsweise auf Grundnahrungsmittel erhoben.
Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis (Entgelt). Nebenkosten bis zum Bestimmungsort der Ware in der Schweiz werden mit einbezogen, vorausgesetzt, dass sie nicht bereits im Entgelt enthalten sind. Hierzu zählen beispielsweise Verpackungs-, Versicherungs- oder Transportkosten, Kosten für die Zollabwicklung, Zollabgaben oder Gebühren für Bewilligungen.