Zollbericht Senegal Internationale Handelsabkommen
Abgeschlossene Handelsabkommen
Senegal ist Mitglied der westafrikanischen Zollunion ECOWAS und gehört der afrikanischen Freihandelszone AfCFTA an. Ein Abkommen zwischen ECOWAS und der EU ist nicht in Kraft.
27.03.2025
Von Andrea Mack | Bonn
Regionale Handelsblöcke ECOWAS und UEMOA
Senegal gehört der 1975 in Lagos gegründeten Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten ECOWAS (Economic Community of West African States) an. Weitere Mitgliedstaaten sind aktuell Benin, Cabo Verde, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Liberia, Nigeria, Sierra Leone und Togo. Hauptziel der Organisation ist, die wirtschaftliche Zusammenarbeit in der Region zu fördern. Langfristig wird ein gemeinsamer Binnenmarkt mit freiem Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital angestrebt. Die drei Länder Mali, Burkina Faso und Niger sind zum 29. Januar 2025 offiziell aus der ECOWAS ausgetreten. Bis zum 29. Juli 2025 gilt eine Übergangsphase, in der Vermittlungsverfahren vorgesehen sind, um die Länder vom Verbleib in der Gemeinschaft zu überzeugen.
Die Mitgliedstaaten der ECOWAS wenden einen gemeinsamen Außenzolltarif (Common External Tariff - CET) gegenüber Warenlieferungen aus Drittländern an. Innerhalb der ECOWAS ermöglicht das Handelsliberalisierungsregime TLS (Trade Liberalisation Scheme) einen weitgehend zollfreien Warenverkehr für Ursprungserzeugnisse der Mitgliedstaaten. Als Präferenznachweis ist ein ECOWAS-Ursprungszeugnis eines national zugelassenen Herstellers vorzulegen. Allerdings wenden die Unternehmen in den Mitgliedstaaten das zweistufige Registrierungsverfahren des ECOWAS Trade Liberalisation Scheme (ETLS) für die Zulassung des Herstellers und seiner verarbeiteten Produkte nicht durchgängig an, so dass der freie Handel innerhalb der ECOWAS in der Praxis nicht vollständig umgesetzt wird.
Acht überwiegend frankofone ECOWAS-Staaten gründeten 1994 die Union Economique et Monétaire Ouest-Africaine (UEMOA), eine Zollunion mit eigener Währung, dem CFA-Franc. Mitglieder der UEMOA sind neben Senegal Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Guinea-Bissau, Mali, Niger und Togo.
Afrikanische Freihandelszone AfCFTA
Die Afrikanische Union (AU) brachte im März 2018 eine kontinentale Freihandelszone (African Continental Free Trade Area) auf den Weg. Mittlerweile haben 54 Staaten Afrikas das Abkommen zur Schaffung der AfCFTA unterzeichnet und rund 90 Prozent davon ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt, darunter auch Senegal im April 2019.
Das Abkommen zielt darauf ab, den innerafrikanischen Handel und Investitionen zu erleichtern, die Industrialisierung zu fördern und regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen. Langfristig streben die Mitgliedstaaten eine kontinentale Zollunion und einen afrikanischen Binnenmarkt an, mit freiem Austausch von Gütern und Dienstleistungen sowie freiem Personenverkehr.
97 Prozent der bestehenden Warenzölle sollen schrittweise abgebaut werden. Für drei Prozent der Zolltariflinien bleiben die Zölle dauerhaft bestehen. Vorgesehen ist auch der Abbau von nichttarifären Handelsbarrieren wie Importquoten, Produktnormen und Zollbürokratie.
Die Umsetzung der Freihandelszone startete am 1. Januar 2021. Da die Verhandlungen über Zollangebote und Ursprungsregeln zu dem Zeitpunkt nicht vollständig abgeschlossen waren, fand kaum Warenaustausch im Rahmen der AfCFTA statt. Um eine positive Signalwirkung auszulösen, nahmen im Oktober 2022 acht ausgewählte Länder den Handel mit bestimmten Produkten unter der neu geschaffenen Guided Trade Initiative auf. Das Pilotprojekt wird sukzessive um weitere Länder und Produkte erweitert. Informationen zu dem Freihandelsabkommen hält das AfCFTA-Sekretariat bereit.
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Westafrika - EU
Die westafrikanischen Staaten, die Regionalorganisationen ECOWAS und UEMOA einerseits sowie die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten andererseits haben am 30. Juni 2014 ihre Verhandlungen über ein regionales Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) betreffend Warenhandel und Entwicklungszusammenarbeit abgeschlossen. Außer Nigeria haben inzwischen alle Mitglieder der ECOWAS das regionale WPA unterzeichnet. Der Wortlaut und die Anhänge des Abkommens sind auf der Webseite der EU abrufbar.
Das Abkommen kann erst nach der erforderlichen Ratifizierung in Kraft treten. Es verpflichtet die westafrikanischen Staaten, innerhalb von 20 Jahren ihre Zölle auf 75 Prozent der EU-Ursprungswaren schrittweise abzubauen. Im Gegenzug gewährt die EU Einfuhren aus den westafrikanischen Vertragsstaaten weiterhin zoll- und kontingentfreien Zugang zu ihrem Markt.
Weitere Mitgliedschaften und Abkommen
Senegal ist Mitglied der Welthandelsorganisation WTO. Das Land gehört zudem der Organisation zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika (OHADA) an. Die EU gewährt Senegal einseitig Zollpräferenzen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) zugunsten der Entwicklungsländer. Außerdem kann Senegal von Zollvergünstigungen im Rahmen des US-amerikanischen African Growth and Opportunity Act (AGOA) profitieren. Die Liste der AGOA-Produkte umfasst neben Rohstoffen und industriellen Vorprodukten auch verschiedene Textilerzeugnisse und Bekleidung.