Rechtsbericht Serbien Einkommensteuer
Der Mindestlohn in Serbien steigt an
Am 1. Januar 2025 traten mehrere Aktualisierungen der serbischen Einkommensteuer und des Mindestlohnes in Kraft.
22.01.2025
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Die Aktualisierungen betreffen insbesondere die steuerfreie Einkommensgrenze sowie die Beitragsbemessungsgrundlage und den Mindestlohn. Die serbische Regierung versucht damit, die Finanzpolitik an das verlangsamte Wirtschaftswachstum in 2025 anzupassen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Mindestlohn steigt um rund ein Siebtel
Der Nettomindeststundenlohn wird von 271 (ca. 2,31 Euro) auf 308 Serbische Dinar (RSD; ca. 2,63 Euro) angehoben. Das sind ca. 13,7 Prozent. Der monatliche Mindestlohn variiert je nach Anzahl der Arbeitsstunden pro Monat im Laufe des Jahres:
Arbeitsstunden | Monate | Höhe des Lohns in Dinar | Höhe des Lohn in Euro |
---|---|---|---|
160 | Februar bis November | 49.280 | ca. 420 |
168 | März, Juni und August | 51.744 | ca. 441 |
176 | April, Mai und September | 51.208 | ca. 437 |
184 | Januar, Juli, Oktober und Dezember | 56.672 | ca. 483 |
Nach Angaben des Premierministers Miloš Vučević soll der der Mindestlohn ab Mai 2025 die minimalen Lebensmittelhaltungskosten decken.
Hinweis: Für die Umrechnung der Bemessungsgrundlagen wurde der durchschnittliche monatliche Wechselkurs mit Stand vom 20. Januar 2025 zugrunde gelegt.
Anhebung der steuerfreien Einkommensgrenze
Die steuerfreie Einkommensgrenze wurde von 25.000 (ca. 213 Euro) auf 28.423 RSD (ca. 242 Euro) angehoben. Dies bedeutet eine Erhöhung des Nettoeinkommens. Der Bruttobetrag des Mindestlohns hängt vom steuerfreien Teil des Lohns sowie von den Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitnehmers ab.
Neue Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Abgaben
Die Mindestberechnungsgrundlage wird auf 45.950 RSD (ca. 391 Euro) festgesetzt. Das entspricht 35 Prozent des Durchschnittsgehalts. Die Höchstbeitragsgrundlage wurde auf 646.425 RSD (ca. 5.507 Euro) angepasst. Die Beitragssätze für Sozialversicherungsbeiträge bleiben unverändert:
Abgabe | Höhe in Prozent (%) |
---|---|
Renten- und Berufsunfähigkeit | 14 (Arbeitnehmer) 10 (Arbeitgeber) |
Krankenkasse | 5.15 |
Arbeitslosenversicherung | 0.75 |
Einkommensteuersatz | 10 |
Steuerrückerstattung für neue Beschäftigte
Der Anspruch aus Steuerrückerstattung für neu eingestellte Personen wurde bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Dementsprechend wird mit dem Gesetz über die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung das Recht des Arbeitgebers auf Erstattung eines Teils der gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung bis zum gleichen Datum verlängert.
Weitere Informationen
Die entsprechenden Änderungen wurden im Amtsblatt der Republik Serbien (Službeni glasnik RS) Nr. 99/2024 vom 13. Dezember 2024 in serbischer Sprache veröffentlicht.
Einen ersten Überblick über die Geschäftsaufnahme in Serbien und auf dem Westbalkan bietet der GTAI-Beitrag Geschäftsaufnahme auf dem Westbalkan.
Zum Thema: