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Rechtsbericht Serbien Einkommensteuer

Der Mindestlohn in Serbien steigt an

Am 1. Januar 2025 traten mehrere Aktualisierungen der serbischen Einkommensteuer und des Mindestlohnes in Kraft. 

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Die Aktualisierungen betreffen insbesondere die steuerfreie Einkommensgrenze sowie die Beitragsbemessungsgrundlage und den Mindestlohn. Die serbische Regierung versucht damit, die Finanzpolitik an das verlangsamte Wirtschaftswachstum in 2025 anzupassen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Mindestlohn steigt um rund ein Siebtel

Der Nettomindeststundenlohn wird von 271 (ca. 2,31 Euro) auf 308 Serbische Dinar (RSD; ca. 2,63 Euro) angehoben. Das sind ca. 13,7 Prozent. Der monatliche Mindestlohn variiert je nach Anzahl der Arbeitsstunden pro Monat im Laufe des Jahres: 

Arbeitsstunden MonateHöhe des Lohns in DinarHöhe des Lohn in Euro
160Februar bis November49.280ca. 420
168März, Juni und August51.744ca. 441
176April, Mai und September51.208ca. 437
184Januar, Juli, Oktober und Dezember56.672ca. 483

Nach Angaben des Premierministers Miloš Vučević soll der der Mindestlohn ab Mai 2025 die minimalen Lebensmittelhaltungskosten decken.  

Hinweis: Für die Umrechnung der Bemessungsgrundlagen wurde der durchschnittliche monatliche Wechselkurs mit Stand vom 20. Januar 2025 zugrunde gelegt.

Anhebung der steuerfreien Einkommensgrenze

Die steuerfreie Einkommensgrenze wurde von 25.000 (ca. 213 Euro) auf 28.423 RSD (ca. 242 Euro) angehoben. Dies bedeutet eine Erhöhung des Nettoeinkommens. Der Bruttobetrag des Mindestlohns hängt vom steuerfreien Teil des Lohns sowie von den Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitnehmers ab. 

Neue Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Abgaben

Die Mindestberechnungsgrundlage wird auf 45.950 RSD (ca. 391 Euro) festgesetzt. Das entspricht 35 Prozent des Durchschnittsgehalts. Die Höchstbeitragsgrundlage wurde auf 646.425 RSD (ca. 5.507 Euro) angepasst. Die Beitragssätze für Sozialversicherungsbeiträge bleiben unverändert:

AbgabeHöhe in Prozent (%)
Renten- und Berufsunfähigkeit14 (Arbeitnehmer)
10 (Arbeitgeber)
Krankenkasse5.15 
Arbeitslosenversicherung0.75
Einkommensteuersatz 10

Steuerrückerstattung für neue Beschäftigte

Der Anspruch aus Steuerrückerstattung für neu eingestellte Personen wurde bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Dementsprechend wird mit dem Gesetz über die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung das Recht des Arbeitgebers auf Erstattung eines Teils der gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung bis zum gleichen Datum verlängert. 

Weitere Informationen 

Die entsprechenden Änderungen wurden im Amtsblatt der Republik Serbien (Službeni glasnik RS) Nr. 99/2024 vom 13. Dezember 2024 in serbischer Sprache veröffentlicht. 

Einen ersten Überblick über die Geschäftsaufnahme in Serbien und auf dem Westbalkan bietet der GTAI-Beitrag Geschäftsaufnahme auf dem Westbalkan

Zum Thema:

Westbalkan: Geschäftschancen, Recht und Zoll (Juni 2024)

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