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Rechtsbericht | Westbalkan | Wirtschaftsrecht

Geschäftsaufnahme auf dem Westbalkan

Was ist bei einer Geschäftstätigkeit auf dem Westbalkan zu beachten? Ein erster Überblick über den rechtlichen Rahmen.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über wichtige Punkte, die vor einer Geschäftsaufnahme auf dem Westbalkan in rechtlicher Hinsicht bedacht werden sollten.

Rechtswahl treffen

Wer mit einem Geschäftspartner aus dem Westbalkan in vertragliche Beziehungen tritt, sollte - sofern es um den Kauf oder Verkauf von Waren geht - an das UN-Kaufrecht denken. Mit Ausnahme des Kosovo haben die Staaten des Westbalkans das Übereinkommen unterzeichnet.

Das UN-Kaufrecht gilt automatisch, sofern die Vertragsparteien es nicht wirksam ausgeschlossen haben. Schließen die Parteien die Anwendung des UN-Kaufrechts aus, können sie das anwendbare Recht und den Gerichtsstand individuell vereinbaren. Solche Vereinbarungen erleichtern in der Regel die Durchsetzung von Ansprüchen.

Vertragsfreiheit ausschöpfen

Trotz der Vertragsfreiheit sollten Kaufverträge folgende Mindestangaben enthalten: 

  1. Vertragsgegenstand,
  2. Preis und Zahlungsmodalitäten,
  3. Lieferbedingungen und -fristen,
  4. Gewährleistung und Haftung.

Wunschgemäß kann auch ein Eigentumsvorbehalt vereinbart werden. Anzumerken ist, dass in Serbien der Eigentumsvorbehalt in Form einer öffentlichen Urkunde erfolgt. Ein entsprechender Hinweis im Vertrag oder - wie in Deutschland üblich - auf der Rechnung ist nicht ausreichend.

Präsenz vor Ort stärken

Soll die Präsenz vor Ort verstärkt werden, gibt es folgende Möglichkeiten: Für die Geschäftsanbahnung empfiehlt sich häufig die Gründung einer Repräsentanz. Für eine intensivere Geschäftstätigkeit sollte eine (Tochter-) Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Betracht gezogen werden. Zu beachten ist, dass es zum Beispiel in Bosnien und Herzegowina keinen landesweiten Rechtsrahmen gibt: Jede Entität hat ihr eigenes Gesellschaftsrecht. 

Als erste Anlaufstelle vor Ort dienen die Agenturen zur Investitionsförderung und das Netzwerk der Auslandshandelskammer (AHK). Einen Überblick vermittelt die folgende Tabelle in alphabetischer Reihenfolge:

Schiedsvereinbarungen nutzen

Streitigkeiten können vor den nationalen Gerichten oder vor einem Schiedsgericht ausgetragen werden. Das Schiedsverfahren ist im Zweifel deutlich teurer, hat aber den Vorteil, dass die Schiedssprüche auch im Ausland anerkannt und vollstreckt werden. Bei deutschen Urteilen ist hingegen zu beachten, dass ihre Vollstreckung vor Ort kompliziert und oft auch langwierig ist. Einen ersten Überblick über das Thema Schiedsverfahren vermittelt dieser GTAI-Rechtsbericht zu internationalen Schiedsverfahren.

Bei einer Entscheidung für ein Schiedsverfahren vor Ort kann eine Institution für Schiedsgerichtsbarkeit kontaktiert werden. Die nachfolgende Tabelle bietet Ihnen eine Auswahl der Institutionen vor Ort in alphabetischer Reihenfolge:

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Themen Steuern oder Gesellschaftsrecht sowie zum Investitionsrecht bieten die GTAI-Beiträge zum Wirtschaftsrecht in Bosnien und Herzegowina und Wirtschaftsrecht in Albanien sowie die Länderseite Wirtschaft in Albanien.

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