Zollmeldung Serbien Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
Serbien – Neues Zollgesetz
12.06.2019
Bonn (GTAI)-Das neue serbische Zollgesetz wird am 17.06.2019 in Kraft treten. Das neue Gesetz soll eine weitere Harmonisierung mit den europäischen Regelungen bewirken und stellt zugleich auch eine Reaktion auf die fortschreitende Digitalisierung der serbischen Zollbehörden dar. Eine wesentliche Änderung betrifft die Neuregelung der verbindlichen Zollauskunft. Auch wurden einige Zollfristen neugefasst und den Regelungen des Unionszollkodex (UZK) angepasst, nunmehr können Waren in der vorübergehenden Verwendung in Ausnahmefällen bis zu 10 Jahre verweilen. Die Frist zum Verbleib von Waren in der vorübergehenden Verwahrung wurde auf 90 Tage erhöht.
Quelle: http://www.upravacarina.rs/lat/Stranice/Vest.aspx?ListItemID=2575