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Zollmeldung Singapur Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

EU-Singapur - Änderung des Ursprungsprotokolls

Der Beschluss ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten

Von Stefanie Eich | Bonn

Das Protokoll 1 des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Singapur enthält die Bestimmungen zum Begriff "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" sowie die entsprechenden Anhänge. 

Der Zollausschuss der beiden Vertragsparteien hat sich auf Änderungen geeinigt: 

  • Zum 1. Januar 2022 wurden umfangreiche Änderungen der Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) vorgenommen. Protokoll 1 wird entsprechend aktualisiert, um den Änderungen Rechnung zu tragen;
  • für EU-Ausführer ersetzt der REX den ermächtigten Ausführer.  Singapur wendet das System des Registrierten Ausführers (REX) seit 1. Januar 2023 an, es gibt eine Übergangsfrist;
  • die Anforderung, dass der Ausführer  die Ursprungserklärung eigenhändig zu unterzeichnen habe, fällt weg;
  • die Kontingente für bestimmte Fleisch- und Fischerzeugnisse werden geändert.

Quelle: 
Beschluss Nr. 1/2022 des Zollausschusses des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur vom 20. Dezember 2022 zur Änderung bestimmter Elemente des Protokolls 1 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen sowie seiner Anhänge [2023/202]; ABl. L 27 vom 31. Januar 2023, S. 33.

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