Rechtsbericht Slowakei Steuerrecht, übergreifend
Änderung des slowakischen Steuerrechts ab 2025
Die slowakische Regierung hat ein umfassendes Konsolidierungspaket zur Haushaltsstabilisierung verabschiedet. Unternehmen werden mit höheren Steuersätzen belastet.
08.01.2025
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Zum 1. Januar 2025 traten umfassende Änderungen der slowakischen Steuergesetzgebung in Kraft. Im Laufe des Jahres 2024 wurde ein Konsolidierungspaket verabschiedet, das sich ab 2025 insbesondere auf die Körperschaftsteuer auswirken wird. Ziel der slowakischen Regierung ist es, durch Steuererhöhungen das Haushaltsdefizit auszugleichen und die Schuldenentwicklung umzukehren. Nachfolgend ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Änderungen der Körperschaftsteuer für juristische Personen
Für Veranlagungszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, gelten neue Körperschaftsteuersätze in Abhängigkeit von den erzielten Erträgen. Der Schwellenwert für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes wird von 60.000 auf 100.000 Euro erhöht.
Einnahmen | Alte Steuersätze in Prozent (%) | Neue Steuersätze in Prozent (%) |
---|---|---|
Alt 60.000 Euro/ Neu bis 100.000 Euro | 15 | 10 |
Über 100.000 bis 5.000.000 Euro | 21 | 21 |
Über 5 Millionen Euro | 21 | 24 |
Gleichzeitig wird der ermäßigte Körperschaftsteuersatz auf Dividenden und der Quellensteuersatz auf Dividenden bei Auszahlung an natürliche Personen von 10 auf 7 Prozent gesenkt. Dies gilt für Dividenden, die ab dem 1. Januar 2025 an natürliche Personen ausgeschüttet werden.
Erhöhung der Mehrwertsteuer
Der Basissteuersatz wird von 20 Prozent auf 23 Prozent erhöht. Auch bei den ermäßigten Steuersätzen gibt es eine Änderung. Ab Januar 2025 gelten zwei ermäßigte Steuersätze von 19 Prozent (statt 10 Prozent). Der 5 Prozent-Steuersatz bleibt jedoch unverändert. Zudem wird das Verzeichnis für Waren und Dienstleistungen, für die ermäßigte Steuersätze gelten, geändert.
Die Erhöhung von 10 auf 19 Prozent gilt zum Beispiel für Dienstleistungen im Restaurant auf alkoholfreie Getränke. Der Steuersatz für Skilifte-Pässe, Eintritte in Sportanlagen und Schwimmbäder wird sogar von bisher 10 Prozent auf 23 Prozent angehoben.
Gleichzeitig werden Steuersätze von 10 Prozent auf 5 Prozent gesenkt, wie zum Beispiel für gedruckte Bücher und Zeitschriften oder für Medizinprodukte.
Einführung der Finanztransaktionssteuer
Das Konsolidierungspaket sieht die Einführung einer neuen Finanztransaktionssteuer vor, die ab dem 1. April 2025 in Kraft treten soll. Diese Steuer betrifft insbesondere steuerpflichtige Einzelunternehmen, juristische Personen und Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen, die Kunden eines Zahlungsdienstleisters sind, der Finanztransaktionen durchführt.
Das neue Gesetz wurde in einem abgekürzten Verfahren ohne ordnungsgemäßen Gesetzgebungsprozess verabschiedet. Dies führte zu erheblicher Kritik, da es laut Kritikern gegen die Grundsätze des EU-Rechts verstößt und eine unverhältnismäßige und diskriminierende Belastung für Unternehmen darstellt (Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU). Aufgrund des öffentlichen Drucks wurde das Gesetz am 28. November 2024 novelliert. Die Novelle beseitigte einige Widersprüche und präzisierte Anwendungsfragen.
Bis zu seiner Überarbeitung sah das Gesetz vor, dass slowakische Unternehmen, die Kunden ausländischer Zahlungsdienstleister ohne eine Niederlassung in der Slowakei sind, die Steuer selbst berechnen und zahlen müssen. Nun soll die Steuer von Zahlungsdienstleistern (zum Beispiel Banken) eingezogen und an die Steuerverwaltung abgeführt werden.
Des Weiteren wurden Ausnahmen hinzugefügt, die beispielweise für Gerichtsvollzieher oder bestimmte Zahlungsvorgänge im Zusammenhang mit öffentlicher Auftragsvergabe gelten.
Auch der Steuerberechnungsmechanismus wurde verändert, um die Vorschriften für die Berechnung der Steuer bei In- und Auslandszahlungen zu harmonisieren. Wenn der Steuerpflichtige die erhobenen Kosten für einzelne Transaktionen nachweislich identifizieren kann, werden diese Transaktionen mit einem Steuersatz von 0,4 Prozent (max. 40 Euro pro Transaktion) besteuert.
Zu beachten ist, dass die Steuererklärung und Zahlung monatlich fällig sind, mit einer Frist bis zum Ende des folgenden Monats. Für die ersten drei Steuerzeiträume gibt es eine verlängerte Zahlungsfrist bis zum 31. Juli 2025.
Weitere Informationen und Auswirkungen für Unternehmen
Das Konsolidierungspaket Nr. 540/2024 wurde am 3. Oktober 2024 in der Gesetzessammlung Nr. 278/2024 veröffentlicht. Die letzten Änderungen wurden am 28. November 2024 eingefügt. Die beschlossenen Änderungen bedeuten sowohl für die Unternehmen als auch für Verbraucher eine enorme steuerliche Belastung.
Mehr zu den praktischen Auswirkungen lesen Sie im GTAI-Bericht Slowakei bittet Wirtschaft und Verbraucher zur Kasse.