Rechtsmeldung Spanien Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht
Anpassung des spanischen Mindestlohnes
In Spanien gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022 ein neuer gesetzlicher Mindestlohn (Salario Mínimo Interprofesional – SMI).
10.03.2022
Von Nadine Bauer | Bonn
Der Mindestlohn wurde mit königlichem Dekret vom 22. Februar 2022 auf 33,33 Euro pro Tag oder 1.000 Euro pro Monat (bei 14 Monatsgehältern) festgesetzt. Die Lohnerhöhung gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.
Zum Vergleich: Im Vorjahr betrug der Mindestlohn 32,17 Euro pro Tag und 965,00 Euro pro Monat. Daraus ergibt sich eine Erhöhung von 3,63 Prozent gegenüber 2021.
Die Mindestlohnbestimmungen gelten flächendeckend und unabhängig von der Art der Beschäftigung. Sie greifen daher insbesondere auch für Leiharbeiter, Saisonarbeiter und Hausangestellte (Art. 4 Real Decreto 152/2022). Eine altersmäßige Staffelung findet nicht statt.
In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen können abweichende höhere Löhne festgelegt sein.
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