Viele Berufsgruppen sind in Spanien in berufsständischen Kammern (colegios profesionales) organisiert. Sie sind durch das Gesetz Nr.--Nummer 2/1974 vom 13.2.1974 (Ley sobre Colegios Profesionales) reglementiert. Die Mitgliedschaft in einer berufsständigen Kammer ist dann Voraussetzung für die Ausübung des Berufes, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist (Artikel 3 Absatz 2 Gesetz Nr. 2/1974). Die berufsständigen Kammern müssen einen Internetauftritt im Sinne eines One-Stop-Shops (ventanilla única) vorhalten, über den man administrative Schritte online oder zumindest von der Ferne aus erledigen kann (Artikel 10 Absatz 1 Gesetz Nr. 2/1974). Außerdem müssen sie dort kostenlos Zugang zum Register ihrer Mitglieder - getrennt nach natürlichen Personen (registro de colegiados) und juristischen Personen (registro de sociedades profesionales) - bieten (Artikel 10 Absatz 2 Gesetz Nr. 2/1974). Einführende Erläuterungen zu den Gesellschaften von Freiberuflern spanischen Rechts (Sociedades Profesionales) enthält der Abschnitt "Gesellschaftsrecht" dieses Länderberichts. Weitere Hinweise auf berufsspezifische Register enthält der Abschnitt "Register" dieses Länderberichts.
Oftmals agieren die Kammern auch auf Ebene der autonomen Gemeinschaften. In dem Falle sind die berufsständigen Kammern dieser Berufsgruppe in einer Dachorganisation (Consejo General) organisiert. Nachfolgend eine Auswahl von Berufsgruppen, die in berufsständigen Kammern organisiert sind:
Eine Übersicht über die Kontaktdaten der Kammern und Verbände finden sich im Abschnitt "Anlaufstellen für Unternehmen" dieses Länderberichts.
Germany Trade & Invest (Stand: August 2023)