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Rechtsbericht | Südafrika | Gesellschaftsrecht

Änderungen im südafrikanischen Gesellschaftsrecht

Der südafrikanische Präsident hat Änderungen des Gesellschaftsrechts in Kraft gesetzt. Dadurch gelten vor allem für Geschäftsführer und leitende Angestellte neue Vorschriften.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Die am 27. Dezember 2024 im Gesetzblatt veröffentlichten Änderungen des südafrikanischen Gesellschaftsgesetzbuches sollen insbesondere Einschränkungen für Unternehmen verringern, Rechenschaftspflichten für straffällig gewordene Geschäftsführer und leitende Angestellte gewährleisten und Einkommensungleichheiten beseitigen. Zudem sollen die Interessen der Geschäftsführer und leitenden Angestellten mit denen der Aktionäre und Arbeitnehmer in Einklang gebracht werden.

Folgende Änderungen sind unter anderem vorgesehen:

  • Änderungen der Gründungsurkunde werden innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Einreichen bei der Companies and Intellectual Property Commission (CIPC) wirksam. Ausnahmen gelten nur, wenn ein späteres Datum gewählt wurde oder die CIPC die Einreichung innerhalb dieser zehn Tage ablehnt.
  • Die finanzielle Unterstützung von Tochtergesellschaften wird einfacher. Denn künftig sind die Voraussetzungen von Sec. 45 Companies Act nicht mehr erforderlich. Danach war es verpflichtend, vor einer geplanten finanziellen Unterstützung einer Tochtergesellschaft verschiedene Beschlüsse einzuholen. Bei konzerninternen Finanzhilfen sind allerdings weiterhin Genehmigungspflichten einzuhalten.
  • Der Rückkauf eigener Aktien wird einfacher. Künftig fallen zahlreiche bürokratische Erfordernisse, beispielsweise das Einholen eines unabhängigen Sachverständigengutachtens, weg. Nur in bestimmten Situationen, zum Beispiel beim Aktienkauf eines Vorstandsmitglieds oder einer anderen Führungskraft, ist ein Sonderbeschluss zu erlassen.
  • Wirtschaftsprüfer haben nur noch eine Sperrzeit von zwei statt fünf Jahren. Das bedeutet, dass ein Wirtschaftsprüfer zwei Jahre vor seiner Ernennung nicht Geschäftsführer, Vorstandsmitglied oder Company Secretary des Unternehmens gewesen sein darf oder sich als Angestellter mit Finanzfragen beziehungsweise -abschlüssen beschäftigt hat. Wirtschaftsprüfer müssen zudem nicht mehr zwingend auf einer Jahreshauptversammlung ernannt werden.
  • Die Definition eines Belegschaftsaktienprogramms umfasst nun nicht nur die Ausgabe, sondern auch die Übertragung von Aktien. Diese Definition ist relevant bei der Frage, ob bei einem Angebot eines Belegschaftsaktienprogramms die Voraussetzungen des Companies Act gelten, die bei einem Angebot an die Öffentlichkeit gelten.
  • Die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen im Falle der Haftung eines Geschäftsführers oder leitenden Angestellten kann von einem Gericht über die dreijährige Frist hinaus verlängert werden. Geschäftsführer können darüber hinaus noch fünf Jahre (früher zwei Jahre) nach ihrem Ausscheiden aus einem Unternehmen für straffällig oder unter Bewährung stehend erklärt werden.
  • Die Definition von Wertpapieren wurde auf Aktien und Schuldverschreibungen beschränkt.

Nicht alle Änderungen des Gesellschaftsgesetzes sind am 27. Dezember 2024 in Kraft getreten. Zu den Änderungen, die vom südafrikanischen Präsidenten noch in Kraft gesetzt werden müssen, gehören unter anderem Vorschriften zur Offenlegung von Vergütungen gegenüber Aktieninhabern, zum Zugang zu Finanzdaten von privaten Unternehmen sowie zu neuen Schwellenwerten bei M&A-Transaktionen.

Darüber hinaus sind weitere Änderung im Bereich der wirtschaftlichen Eigentümer geplant. Insbesondere sollen die Strafen bei Nichteinhaltung der Vorschriften verschärft werden.

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