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Südafrika: Umweltschutzrecht

In Südafrika gelten verschiedene Gesetze im Bereich des Umweltschutzrechts. Für einige Tätigkeiten benötigen Unternehmen eine Umweltgenehmigung.

Von Katrin Grünewald | Bonn

In der südafrikanischen Verfassung ist unter anderem geregelt, dass jeder ein Recht auf eine Umwelt hat, die seine Gesundheit und sein Wohlbefinden nicht beeinträchtigen. Außerdem hat jeder ein Recht darauf, dass die Umwelt angemessen geschützt und die Erhaltung gefördert wird sowie Verschmutzung und ökologische Verschlechterung verhindert werden. Natürliche Ressourcen sollen nachhaltig entwickelt und genutzt werden.

Daneben finden sich Regelungen zum Umweltschutzrecht vor allem im National Environmental Management Act, 107 of 1998 (NEMA), dem wichtigsten südafrikanischen Gesetz zum Umweltschutzrecht. Danach sind vor allem zwei Institutionen für den Umweltschutz zuständig: das National Environmental Advisory Forum und das Committe for Environmental Co-ordination. Während ersteres vor allem der Regierung beratend zur Seite steht, soll das Committee konkrete Empfehlungen beispielsweise zur Implementierung von umweltrechtlichen Regelungen oder zu den Zuständigkeiten in den einzelnen Provinzen sowie der Regierungsorgane in Bezug auf umweltrechtliche Belange aussprechen. 

Unternehmen benötigen gemäß dem Environmental Management Act, 107 of 1998 für zahlreiche Tätigkeiten eine Umweltgenehmigung. Zu diesen Tätigkeiten gehören unter anderem die Abholzung von einheimischer Vegetation, die meisten Infrastrukturprojekte oder die Erkundung, Gewinnung, Produktion oder der Abbau von Mineral- und Erdölressourcen sowie die Stilllegung oder der Rückbau davon. Die südafrikanische Regierung hat eine Liste mit Aktivitäten veröffentlicht, für die eine Umweltgenehmigung erforderlich ist.

Darüber hinaus sind Eigentümer und Nutzer von Grundstücken verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verschmutzung oder Verschlechterung der Umwelt zu verhindern. Sofern eine Verschmutzung oder Verschlechterung rechtlich erlaubt oder notwendig ist, soll sie auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Neben dem allgemeinen Gesetz gibt es auch verschiedene spezifische Gesetze zum Umweltschutzrecht. Dazu gehören unter anderem:

  • National Water Act, 36 of 1998,
  • National Environmental Management: Waste Act, 59 of 2004,
  • National Environmental Management: Air Quality Act, 39 of 2004,
  • National Environmental Management: Biodiversity Act, 10 of 2004,
  • National Environmental Management: Integrated Coastal Management Act, 24 of 2008,
  • National Environmental Management: Protected Areas Act, 57 of 2003.

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