Zollbericht Südafrika Internationale Handelsabkommen
Abgeschlossene Handelsabkommen und WTO-Mitgliedschaft
Parallel zum Engagement auf WTO-Ebene hat Südafrika auch (bilaterale) Handelsabkommen zur Verbesserung des Marktzugangs südafrikanischer Produkte in Drittländern geschlossen.
12.11.2024
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Südafrika ist Vertragsstaat verschiedener regionaler, überregionaler und bilateraler Handelsabkommen sowie Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO).
Mitglied in der WTO
Südafrika ist eines der Gründungsmitglieder des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) und gehört seit 1. Januar 1995 auch der Nachfolgeorganisation WTO (World Trade Organization/Welthandelsorganisation) an.
Weitere Informationen zu Südafrika in der WTO
Regionale, überregionale und bilaterale Abkommen
Südafrika ist Mitglied der Zollunion des südlichen Afrika (SACU) sowie der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC). Im Rahmen der SADC beteiligt sich Südafrika außerdem an der Tripartite Freihandelszone.
Die Vereinbarung über die Schaffung einer pan-afrikanischen Freihandelszone (African Continental Free Trade Area - AfCFTA) hat Südafrika bereits unterschrieben und auch die entsprechende Ratifizierungsurkunde wurde am 10. Februar 2019 hinterlegt.
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen im Rahmen der SADC
Bilateral wichtigstes Abkommen ist das Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit mit der Europäischen Union (EU), welches im Rahmen des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) zwischen der EU und den Ländern der SADC weiterentwickelt wurde (EU-SADC-WPA).
Abkommen im Rahmen der SACU
Im Rahmen der SACU bestehen zudem Freihandelsabkommen mit den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (European Free Trade Association - EFTA: Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein), dem Gemeinsamen Markt Südamerikas (MERCOSUR: Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) und mit dem Vereinigten Königreich (VK - SACU und Mosambik).
Bilaterale Abkommen
Daneben bestehen bilaterale Abkommen mit Malawi und Simbabwe.
Nicht auf Gegenseitigkeit beruhende Regelungen
Das Allgemeinen Präferenzsystem zugunsten der Entwicklungsländer (APS) sowie der US-amerikanische African Growth and Opportunity Act (AGOA) ermöglichen einseitige Präferenzen.
Eine ausführliche Erklärung zu den einzelnen Abkommen finden Sie in den folgenden Kapiteln des Zoll und Einfuhr kompakt - Südafrika. |
Weitere Informationen: Übersicht aller Handelsabkommen zwischen Südafrika und weiteren Staaten oder Gemeinschaften