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Zollbericht Südafrika Internationale Handelsabkommen

Die Pan-Afrikanische Freihandelszone

Bestimmte Waren können seit Anfang 2024 zollfrei oder zollreduziert in eine Reihe anderer afrikanischer Länder  exportiert werden.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Das Abkommen über die Schaffung einer pan-afrikanischen Freihandelszone ist durchaus modern, da neben dem Abbau von Zöllen und nichttarifären Maßnahmen auch Themen wie zum Beispiel Investitionen, Eigentumsrechte und E-Commerce geregelt werden.

Hintergrund und Entwicklungsprozess

Auf Initiative der Afrikanischen Union (AU) haben am 21. März 2018 Vertreter von 44 afrikanischen Staaten eine Vereinbarung über die Schaffung einer pan-afrikanischen Freihandelszone (African Continental Free Trade Area - AfCFTA) unterzeichnet.

Die Einigung über den Rahmenvertrag kam nach nur zweijährigen Verhandlungen zustande. Der AfCFTA-Rahmenvertrag, zusammen mit den in der ersten Phase verhandelten drei Protokollen über den Handel mit Waren, über den Handel mit Dienstleistungen sowie über die Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten, trat am 30. Mai 2019 in Kraft. Inzwischen unterzeichneten 54 Staaten das Abkommen. 47 der 54 Unterzeichner haben auch bereits ihre Ratifizierungsurkunde hinterlegt und gelten somit als Vertragsstaat.

Seit 2021 können Vertragsparteien von Zollbegünstigungen der AfCFTA profitieren, sofern sie gegenseitige Zollangebote eingereicht und zollrechtliche Vorkehrungen auf nationaler Ebene getroffen haben. Weitere Voraussetzung ist, dass für die betreffenden Produkte bereits einheitliche Ursprungsregeln bestehen.

Ziele des Abkommens

Ziel des Abkommens ist unter anderem, den innerafrikanischen Handel durch einen Abbau von Handelshemmnissen zu intensivieren und auf längere Sicht einen kontinentalen Binnenmarkt mit freiem Austausch von Waren und Dienstleistungen zu schaffen. Rund 90 Prozent der Zölle sollen wegfallen.

Folgende Ziele werden mit der AfCFTA angestrebt:

  • Vertiefung der wirtschaftlichen Integration des Kontinents
  • Schaffung eines liberalisierten Marktes
  • Erleichterung von Investitionen
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten in Afrika und auf dem Weltmarkt
  • Förderung der industriellen Entwicklung durch Diversifizierung und Entwicklung der regionalen Wertschöpfungsketten

Südafrika und die Freihandelszone

Südafrika hat die Ratifizierungsurkunde am 10. Februar 2019 hinterlegt. 

Ende Januar 2024 startete Südafrika den Handel im Rahmen der afrikanischen Freihandelszone. Mit der Umsetzung der afrikanischen Freihandelszone gingen Änderungen im Zollgesetz einher.  

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