Zollbericht Südafrika Internationale Handelsabkommen
Mitglied der SACU und SADC
Südafrika profitiert von der Harmonisierung durch die SACU sowie von der regionalen Integration und wirtschaftlichen Zusammenarbeit durch die SADC.
12.11.2024
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Die Zollunion des südlichen Afrika (SACU)
Das erste Abkommen zur Errichtung der Zollunion souveräner Staaten des südlichen Afrika wurde im Dezember 1969 von Südafrika, Botsuana, Lesotho und Eswatini unterzeichnet und trat am 1. März 1970 in Kraft. Namibia trat der Zollunion offiziell im Juli 1990 bei, war allerdings vorher in der Zeit unter südafrikanischer Verwaltung praktisch schon Mitglied der Zollunion.
Die Zollunion in ihrer heutigen Ausprägung geht jedoch auf das neu verhandelte Union-Abkommen von 2002 zurück (2002 SACU Agreement), das am 15. Juli 2004 in Kraft getreten ist. 2011 und 2013 erfolgten Ergänzungen zum Abkommen, die 2016 und 2017 in Kraft traten.
Abkommen strebt weitere Harmonisierung an
Das novellierte Abkommen sieht weitere Harmonisierungen unter anderem bei den Zollverfahren, Standards, technischen Vorschriften sowie sanitären und phytosanitären Maßnahmen (SPS) vor. Die Umsetzung erfolgt allerdings nur zögerlich. Harmonisiert sind bisher der Zolltarif, Verbrauchsteuern, Regelungen zur Abgabenbefreiung, -erlass und -erstattung sowie Vorschriften zum Zollwert, zu nicht-präferenziellen Ursprungsregeln und Schutzmaßnahmen (Antidumping und Antisubvention). Das Abkommen sieht außerdem vor, dass Freihandelsabkommen mit Drittländern zukünftig nur noch als Block und nicht mehr bilateral ausgehandelt werden dürfen.
Der zollrechtlich freie Austausch von Waren innerhalb der Zollunion ist mittlerweile erreicht. Wegen der fehlenden Harmonisierung beispielsweise bei der Mehrwertsteuer und bei anderen Abgaben kommt es im Intrahandel der SACU jedoch immer noch zu Verzögerungen. Die bei der Einfuhr in das Zollgebiet fälligen Zölle und Verbrauchsteuern werden zentral vereinnahmt und über einen im Abkommen festgelegten Schlüssel (Anhang 1 des 2002 SACU-Abkommens) wieder an die Mitgliedstaaten verteilt.
Ziele der Zollunion
Ziele der Zollunion sind unter anderem die Erleichterung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten, die Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Steigerung eines fairen Wettbewerbs untereinander (Article 2 SACU-Agreement).
Weitere Informationen:
- Text des SACU-Abkommens
- 1969 SACU Agreement
- Anhänge des SACU-Abkommens
- Offizielle Internetseite der SACU
- Liste aller Abkommen der SACU
- Informationen zur Mitgliedschaft Südafrikas in der SACU
Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC)
Der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika gehören heute insgesamt 16 Länder des südlichen und östlichen Afrika an. Dies sind: Angola, Botsuana, Demokratische Republik Kongo, Komoren, Lesotho, Madagaskar, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Seychellen, Südafrika, Eswatini, Tansania, Sambia und Simbabwe.
Ziele der Entwicklungsgemeinschaft
Ziel der Gemeinschaft ist unter anderem die regionale Integration im Bereich Wirtschaft und Handel. Ein erster Schritt zur Erreichung dieses Ziels war die Schaffung einer SADC-Freihandelszone. Grundlage hierzu ist das 1992 unterzeichnete SADC-Handelsprotokoll, das 2000 in Kraft getreten ist. Das Protokoll sieht den Abbau der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten, die Reduzierung der Handelsbarrieren, einheitliche Ursprungsregeln sowie Vereinfachungen der Handelsabläufe innerhalb der SADC vor. Mittelfristig soll die Freihandelszone in eine Zoll- und Währungsunion umgewandelt werden.
Zollabbau und Präferenzen
Der zur Schaffung der Freihandelszone vereinbarte Zollabbau erfolgt in Abhängigkeit der Leistungsfähigkeit der jeweiligen nationalen Volkswirtschaft. Die wirtschaftlich leistungsstarken SACU-Länder wie Südafrika, Botsuana und Namibia haben unmittelbar nach Einrichtung der Freihandelszone die Einfuhrzölle für eine Vielzahl von Waren mit SADC-Ursprung auf null gesenkt. Mittlerweile sind die Einfuhrzölle in den SACU-Ländern für Waren mit SADC-Ursprung für alle Tariflinien komplett abgeschafft. Präferenzen werden nur für Waren mit nachgewiesenem SADC-Ursprung (Certificate of Origin) gewährt.
Die Präferenzen nach dem SADC-Abkommen gelten nur für die Einfuhrzölle. Sonstige Einfuhrabgaben (zum Beispiel Verbrauchsteuer und Mehrwertsteuer) sind unabhängig von der Zollpräferenz in der gesetzlichen Höhe zu zahlen.
Weitere Informationen: