Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollmeldung Südafrika Antidumping, Antisubvention

Schutzmaßnahmenüberprüfung für Einfuhren flachgewalzter Eisen- und Stahlprodukte

Von der Untersuchung sind unter anderem Produkte aus der EU betroffen. Die ersten vorläufigen Maßnahmen treten zum 28. Juni 2024 in Kraft.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Vorläufige Schutzmaßnahmen treten in Kraft

Die vorläufige Maßnahme besteht aus einem Wertzoll von neun Prozent, der am 28. Juni 2024 für die Dauer von 200 Tagen eingeführt wird. Von dieser Maßnahme sind vorerst Waren mit den folgenden Zolltarifnummern betroffen: 7211.13, 7211.19, und 7226.91.

Südafrika leitete Schutzmaßnahmenuntersuchung ein

Die im Februar eingeleitete Untersuchung betrifft die Einfuhr bestimmter flachgewalzter Erzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl (ausgenommen nichtrostender Stahl), auch in Rollen (Coils), (einschließlich zugeschnittene Erzeugnisse und Schmalband), nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen, mit Ausnahme von kornorientiertem Silizium-Elektrostahl.

Die Waren werden unter folgenden Zolltarifnummern eingereiht: 7208.10, 7208.25, 7208.26, 7208.27, 7208.36, 7208.37, 7208.38, 7208.39, 7208.40, 7208.51, 7208.52, 7208.53, 7208.54, 7208.90, 7211.14, 7225.30, 7225.40, 7225.99, 7226, 7211.13, 7211.19, 7226.

Der Antrag auf Einleitung einer Untersuchung enthält Beweise für eine ernsthafte Schädigung, die durch den Anstieg der Einfuhren von solchen Eisen- und Stahlprodukten verursacht wurde. Mit der Einleitung des Verfahrens wird die Absicht verfolgt, eine ernsthafte Schädigung des inländischen Wirtschaftszweiges, der gleichartige Ware herstellt, zu beheben oder zu verhindern.

Quellen:

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.