Rechtsmeldung Südkorea Körperschaftsteuer
Südkorea senkt Körperschaftsteuer ab Januar 2023
Aus dem Ende Dezember 2022 von der Nationalversammlung verabschiedeten Haushalt für das Jahr 2023 ergeben sich unter anderem Änderungen bei der koreanischen "Corporate Tax".
30.01.2023
Von Julia Merle | Bonn
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 gelten in Südkorea in jeder Einkommensstufe um 1 Prozent reduzierte Unternehmenssteuersätze.
Die neuen Steuersätze stellen sich gemäß Art. 55 des Corporate Tax Act damit wie folgt dar:
- 9 Prozent bei einem Einkommen von bis zu 200 Millionen Südkoreanische Won (KRW),
- 19 Prozent bei einem Einkommen von über 200 Millionen bis 20 Milliarden KRW,
- 21 Prozent bei einem Einkommen von über 20 Milliarden bis 300 Milliarden KRW,
- 24 Prozent bei einem darüber hinausgehenden Einkommen.
Weiterhin findet eine zusätzliche lokale Körperschaftsteuer in Höhe von 10 Prozent des jeweiligen nationalen Steuersatzes Anwendung.
Zum Thema:
- GTAI-Rechtsbericht "Steuerrecht in Südkorea: Einkommensteuer und Körperschaftsteuer"
- Text des Unternehmenssteuergesetzes (Corporate Tax Act) auf Koreanisch
- National Assembly Budget Office: "Examination Progress and Highlights of the 2022 Tax Act Revision" vom 9. Januar 2023 (Koreanisch)