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Taiwan: E-Commerce und Datenschutz

Im Bereich des E-Commerce ist insbesondere das Gesetz über elektronische Signaturen zu beachten.

Von Julia Merle, Robert Herzner

Der Electronic Signatures Act von 2001 regelt die Verwendung von elektronischen Signaturen, die Sicherheit von elektronischen Transaktionen und soll der Erleichterung der Entwicklung des E-Commerce dienen. Danach können Unterschriften durch eine elektronische Signatur erfolgen. Am 30. April 2024 wurden die ersten Gesetzesänderungen verabschiedet. Sie betreffen unter anderem die rechtliche Wirkung elektronischer Dokumente und Signaturen (Art. 4 des angepassten Gesetzes).

Für den grenzüberschreitenden E-Commerce sieht der Value-Added and Non-Value Added Tax Act (BTA) seit dem 1. Mai 2017 vor, dass sich ausländische Verkäufer, die an Endkunden in Taiwan verkaufen, ab einem Umsatz von über 480.000 Neue Taiwan-Dollar (entspricht ca. 13.500 Euro) vor Ort registrieren und die anfallende Umsatzsteuer (in Höhe von 5 Prozent) abführen müssen (Art. 2-1 BTA).

Im Bereich des Datenschutzes finden im Wesentlichen der Personal Data Protection Act (PDPA) sowie die diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen Anwendung. Persönliche Daten dürfen nur mit Einwilligung des Inhabers oder beim Vorliegen anderer gesetzlich vorgesehener Gründe gesammelt oder verarbeitet werden (Art. 19 PDPA).

Taiwan unterzeichnete die Cross-Border Privacy Rules (CBPR) der Asia-Pacific Economic Cooperation (APEC) im Dezember 2018.

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