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Taiwan: Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht in Taiwan ist weitgehend im Unternehmensgesetz (Company Act - CA) geregelt. Ausländischen Unternehmen stehen in der Regel drei Präsenzformen zur Auswahl.
10.06.2024
Von Julia Merle, Robert Herzner
Der CA trat bereits im Jahr 1931 in Kraft. Im Zuge des Beitritts zur WTO wurde das Gesellschaftsrecht im November 2001 umfassend überarbeitet; vor allem wurden Beschränkungen für ausländisches Kapital aufgehoben oder reduziert. Seither wurden zahlreiche weitere Revisionen vorgenommen, vor allem im Hinblick auf eine verbesserte Corporate Governance. Am 1. November 2018 traten umfassende Änderungen des CA in Kraft. Das Gesetz wurde zuletzt Ende des Jahres 2021 stellenweise angepasst (virtuelle Gesellschafterversammlungen).
Repräsentanzbüro
Das Repräsentanzbüro (Liaison Office oder Representative Office) darf zur Marktbeobachtung und Geschäftsanbahnung tätig werden. Dies beinhaltet, im Namen der Muttergesellschaft Verträge und Preise zu verhandeln ohne selbst umsatzerzeugende Aktivitäten vorzunehmen. Es darf weder Verträge abschließen noch Gewinne erzielen. Das Repräsentanzbüro ist keine eigenständige juristische Person (Art. 386 CA). Das Stammhaus haftet für alle Verbindlichkeiten der Repräsentanz. Unter anderem findet die Einkommensteuer für erwerbswirtschaftlich orientierte Unternehmen (Profit-seeking Enterprise Income Tax) keine Anwendung auf die Repräsentanz.
Unselbständige Zweigniederlassung
Die Zweigniederlassung (Branch) kann kaufmännische Aktivitäten im eigenen Namen auf eigene Rechnung vornehmen. Sie darf lediglich im Handel und Vertrieb innerhalb Taiwans aktiv sein. Eine Zweigniederlassung besitzt keinen eigenen rechtlichen Körperschaftsstatus, sondern gilt stattdessen als in den Körperschaftsstatus des ausländischen Unternehmens einbezogen, dieses haftet voll. Die Zweigniederlassung ist Teil der ausländischen Gesellschaft.
Die Zweigniederlassung wird von einem Repräsentanten des Stammhauses und einem Branch Manager geleitet. Die Registrierung erfolgt beim taiwanischen Wirtschaftsministerium, dem Ministry of Economic Affairs (MOEA). Auch das ausländische Stammhaus selbst ist beim MOEA zu registrieren. Erforderlich sind abhängig vom Geschäftsfeld gegebenenfalls spezielle Lizenzen.
Tochtergesellschaft
Die überwiegend gebräuchliche Form einer Kapitalgesellschaft ist die Limited Company (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), welche mit der deutschen GmbH vergleichbar ist. Sie besteht aus mindestens einem Gesellschafter, der für die Gesellschaftsschulden mit seinen Einlagen haftet. Für die Limited Company ist gemäß CA kein Mindestkapital vorgesehen. In bestimmten Branchen, etwa in der Automobilproduktion, im Speditions- und im Finanzbereich gelten Spezialregelungen.
Eine Registrierung beim taiwanischen Wirtschaftsministerium (MOEA) ist erforderlich.
Übersicht der Rechte und Pflichten der Präsenzformen
Repräsentanzbüro (Representative Office) | Unselbständige Zweigniederlassung (Branch Office) | Tochtergesellschaft (Subsidiary) | |
---|---|---|---|
Juristische Person | Nein | Nein, gilt aber steuerrechtlich als Betriebsstätte | Ja, Formen: OHG (Unlimited Company); GmbH (Limited Company); KG (Unlimited Company with Limited Liability Shareholders); AG (Company Limited by Shares) |
Erlaubte Tätigkeiten | Geschäftsanbahnung, Vertragsunterzeichnungen nur im Namen des ausländischen Unternehmens; Gewerblich: Nein | Handels- und Dienstleistungsgewerbe | |
Haftung | Hauptniederlassung | Hauptniederlassung | Tochtergesellschaft |
Kapital | Keine Mindestkapitaleinlage erforderlich | Keine Mindestkapitaleinlage oder Anteilshaber für Gründung erforderlich | Keine Mindestkapitaleinlage für Gründung erforderlich |
Steuern / Gewinne | Keine Gewinnerzielung | 20% Körperschaftsteuer; Keine Besteuerung (Quellensteuer) der an Stammhaus abgeführten Gewinne | 20% Körperschaftsteuer; 10% auf Dividenden gemäß DBA |
Quelle: Recherchen von Germany Trade & Invest