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Recht kompakt | Tansania | Einreise- und Aufenthaltsrecht

Tansania: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

Es besteht Visumpflicht. Ein Business Visum berechtigt zur einmaligen Einreise und ermächtigt den Empfänger, bestimmte geschäftliche Tätigkeiten zu verrichten.

Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

Ein solches Business Visa ist vor der Abreise bei der tansanischen Botschaft in Berlin oder als E-Visum zu beantragen. Für die Beantragung ist ein Arbeitsvertrag, ein Einladungsschreiben oder ein anderer Nachweis über die vor Ort auszuführende Arbeit einzureichen. Ein Business Visa ermächtigt unter anderem, Reparaturen an Maschinen oder Schulung durchzuführen, professionelle Aufgaben, beispielsweise im Zusammenhang mit Jahresabschlüssen, oder geschäftliche Aktivitäten vorzunehmen, die nicht gegen ein tansanisches Gesetz verstoßen.

Unter Umständen ist auch eine Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis erforderlich, um in Tansania zu arbeiten. Je nach Tätigkeit vor Ort ist die entsprechende Art von Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis auszuwählen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter anderem bei der Investitionsbehörde TIC.

Einreisebestimmungen können sich, auch aufgrund aktueller Ereignisse, kurzfristig ändern oder eingeschränkt werden. Aktuelle Informationen zur Einreise nach Tansania sind auf der Webseite des Auswärtigen Amtes abrufbar. Dort befinden sich auch die derzeit geltenden Reise- und Sicherheitshinweise.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Botschaft der Vereinigten Republik Tansania in Berlin  sowie auf der Webseite des  Immigration Department des Ministry of Home Affairs in Dar es Salaam.

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