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Zollbericht Tansania Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Produktsicherheit, Normen und technische Vorschriften

Für den Vertrieb von Waren in Tansania sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Viele Produkte müssen eine Konformitätsprüfung im Exportland durchlaufen.

Von Andrea Mack | Bonn

Die Normenbehörde Tanzania Bureau of Standards (TBS) ist für die Entwicklung, Veröffentlichung und Überwachung von Normen und technischen Vorschriften auf dem tansanischen Festland zuständig. Das Pendant auf dem Sansibar-Archipel ist das Zanzibar Bureau of Standards (ZBS).

Verpflichtende Konformitätsbewertung 

Für bestimmte Warengruppen ist vor der Einfuhr in Tansania eine Konformitätsprüfung im Exportland vorgeschrieben. Im Rahmen des "Pre-Shipment Verification of Conformity to Standards (PVoC)"-Programms prüfen von der Normenbehörde TBS akkreditierte Prüfgesellschaften vor dem Versand, ob Produkte bestehende Normen und technische Vorschriften einhalten und bestätigen dies mit einem Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity - CoC). Ziel des Programms ist, die Qualität und Sicherheit importierter Produkte zu gewährleisten und Verbraucher, Umwelt und lokale Hersteller zu schützen.

Eine Konformitätsprüfung ist unter anderem für folgende Warenkategorien ab einem fob-Wert (free on board) von 1.000 US$ erforderlich: 

  • Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
  • Kosmetik, Reinigungsmittel, Chemikalien
  • Papier- und Büromaterial
  • mechanische Geräte und Gasgeräte
  • Textilien
  • Sicherheitsausrüstung
  • Fahrzeugteile
  • elektrische und elektronische Produkte
  • Möbel aus Holz oder Metall
  • Spielzeug und Sportartikel
  • Gebrauchtwaren.

Eine Liste der regulierten Produkte mit Zolltarifnummern ist beim TBS abrufbar.

Zertifizierungswege und Prüfinstitute

Das PVoC-Programm sieht drei mögliche Zertifizierungswege für die Ausstellung eines Konformitätszertifikats vor:

  1. Weg A für nicht registrierte Produkte, bei einmaligen oder nur gelegentlichen Sendungen, mit physischer Inspektion und Tests
  2. Weg B für registrierte Produkte, empfohlen für Lieferanten oder Hersteller mit regelmäßigen Sendungen gleichartiger Waren
  3. Weg C für lizenzierte Produkte, für häufige Sendungen verlässlicher Hersteller, mit Auditierung von Qualitätsmanagementsystemen.

Der Importeur beantragt die Inspektion bei einer der zugelassenen Prüfgesellschaften. Ansprechpartner in Deutschland sind Bureau Veritas, Intertek und SGS. Der Exporteur ist verantwortlich für die Vorlage der geforderten Dokumente und Bescheinigungen wie Pro-forma-Rechnung, Packliste, Testreports und Analysenzertifikate. Die Kosten für die Prüfung und Ausstellung des (von TBS validierten) Konformitätszertifikats werden prozentual nach dem Warenwert berechnet, liegen jedoch bei mindestens 250 und höchstens 5.000 US$ je Sendung.

Zertifizierungspflichtige Warensendungen ohne gültigen Konformitätsnachweis erhalten keine Freigabe durch den tansanischen Zoll. In solchen Fällen führt TBS auf begründeten Antrag eine Warenprüfung bei Ankunft im Zielhafen durch (Destination Inspection), für die Strafgebühren in Höhe von 15 Prozent des cif-Wertes anfallen.

Für die Einfuhr von Gebrauchtfahrzeugen ist eine Bescheinigung der Verkehrstauglichkeit (Certificate of Roadworthiness) vorzulegen. Die Inspektion führen andere beauftragte Prüfunternehmen durch. Falls es im Exportland keinen entsprechenden Vertragspartner gibt, inspiziert TBS das Fahrzeug bei Ankunft. 

Für die Einfuhr von Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräten sind eine Typenzulassung und eine Importlizenz bei der nationalen Regulierungsbehörde Tanzania Communications Regulatory Authority (TCRA) zu beantragen. Neue und gebrauchte Elektronik- und Kommunikationsgeräte unterliegen zudem dem EcoLevy-Programm der TCRA. Die Prüfstelle Bureau Veritas hat den Auftrag zur Durchführung dieses Programms erhalten, das eine Inspektion regulierter Produkte und die Erhebung einer Umweltabgabe beinhaltet.  

Befreiung von der Konformitätsprüfung 

Importeure können einen Antrag auf Befreiung vom PVoC-Programm beantragen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden. Anträge sind an den Generaldirektor des TBS zu richten. Eine Befreiung kann beispielsweise gewährt werden für:

  • Rohstoffe, Maschinen und Ersatzteile zu industriellen Zwecken, vorausgesetzt, die Endprodukte werden von TBS im Rahmen des Produktzertifizierungssystems zertifiziert
  • Investitionsgüter mit gültigem Certificate of Incentives des Tanzania Investment Centre
  • Güter für Bergbau- und Explorationsaktivitäten mit entsprechenden Lizenzen oder Genehmigungen
  • Waren für Regierungsprojekte oder Export Processing Zones (EPZ)
  • Spendengüter oder Diplomatengut
  • in der EAC hergestellte Waren, zertifiziert durch nationale Normenbehörden. 

Warenprüfung bei Ankunft

Auch wenn TBS eine Befreiung vom PVoC-Programm bewilligt, ist die Warensendung nicht von einer Qualitätskontrolle befreit, sondern unterliegt der sogenannten "Destination Inspection" bei Ankunft in Tansania. Dieses Prüfverfahren verpflichtet den Importeur, mindestens eine Woche im Voraus ein Chargenzertifikat (batch certificate) bei der Normenbehörde zu beantragen. Wenn die aus der Warensendung entnommene Probe den geforderten Standards entspricht, wird ein Chargenzertifikat ausgestellt, das die Zulassung zum tansanischen Markt bescheinigt. Für bestimmte Warengruppen ist eine Destination Inspection grundsätzlich vorgeschrieben. Dazu zählen verderbliche Fleisch- und Milchprodukte, Gartenbauprodukte, Mineralölprodukte, Düngemittel, Insektizide, Kunststoffartikel, bestimmte Erzeugnisse aus Stahl, Drähte, Kabel und Traktoren.

Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Warenprüfverfahren stellen das Tanzania Bureau of Standards und Zanzibar Bureau of Standards bereit.

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