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Zollbericht Vereinigtes Königreich Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Standards und Normen

In Großbritannien sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Neben Kennzeichnungspflichten gibt es auch eine Reihe von Registrierungsanforderungen.

Von Stefanie Eich | Bonn

Mit dem Austritt aus der Europäischen Union (EU) gehört das Vereinigte Königreich (VK) nicht mehr dem EU-Binnenmarkt an. Eine Ausnahme gibt es für Nordirland, das bis auf Weiteres im Binnenmarkt für Waren bleibt.

Industrieprodukte

Die britische Regierung hatte zunächst geplant, die CE-Kennzeichnung durch das neue UKCA-Label zu ersetzen. Mittlerweile hat sie bekannt gegeben, die CE-Kennzeichnung für zahlreiche Produkte weiterhin anzuerkennen. Das gilt jedoch nicht für alle Produktgruppen. 

Aktuell gelten folgende Fristen:

  • Die CE-Kennzeichnung gilt für die meisten Produktgruppen weiterhin und unbefristet auf dem britischen Markt.
  • Bei Bauprodukten gilt die CE-Kennzeichnung vorerst weiter, allerdings hat die britische Regierung eine generelle Überarbeitung der Regulierung angekündigt. 
  • Bei Medizinprodukten gilt die CE-Kennzeichnung bis zum 30. Juni 2028 beziehungsweise bis zum 30. Juni 2030, abhängig von der Klassifizierung des konkreten Medizinproduktes sowie von der Gesetzesgrundlage, auf deren Basis das Produkt zugelassen wurde. 

Chemikalien

Seit 1. Januar 2021 gilt das neue UK REACH-System. Das neue Regime behält die Grundprinzipien des EU-REACH-Systems bei. Bestehende Registrierungen können in das britische REACH überführt werden. Durch den Brexit haben Unternehmen mit Sitz in der EU seit 1. Januar 2021 einen Drittlandstatus. Wer weiterhin Chemikalien nach Großbritannien exportieren möchten, hat zwei Möglichkeiten:

  1. EU-Lieferanten können einen Alleinvertreter ("Only Representative“) mit Sitz im Vereinigten Königreich beauftragen, um die bestehende EU-Registrierung in das neue UK REACH zu überführen (Grandfathering). Frist für die Notifizierung war der 30. April 2021. Für die vollständige Registrierung war ein Zeitraum von drei bis sechs Jahre vorgesehen, abhängig von der Substanz und der Tonnage. Durch eine Fristverlängerung um jeweils drei Jahre haben Unternehmen nun Zeit bis zum 27. Oktober 2026, 2028 beziehungsweise 2030 das Verfahren vollständig anzuwenden. 
  2. Alternativ können Unternehmen mit ihren Kunden vereinbaren, dass diese die Registrierung im neuen UK REACH System vornehmen. Dazu musste bis 27. Oktober 2021 eine "Downstream User Import Notification (DUIN)“ eingereicht werden und innerhalb der Übergangsfristen eine Registrierung im neuen UK REACH-Regime erfolgen. Auch diese Übergangsfristen hat die britische Regierung um jeweils drei Jahre zu verlängert (27. Oktober 2026, 2028 beziehungsweise 2030). 

Die zuständige Behörde ist die Health and Safety Executive. Sie stellt ausführliche Informationen zum neuen UK REACH, zum Grandfathering sowie Downstream User Import Notification zur Verfügung.

Benennung eines bevollmächtigten Vertreters

Firmen ohne Niederlassung in Großbritannien müssen eine verantwortliche Person (Authorised Representative / Responsible Person) mit Sitz in Großbritannien benennen, wenn sie unter anderem folgende Produkte nach Großbritannien exportieren:

  • Medizinprodukte
  • Kosmetika
  • unter bestimmten Umständen Chemikalien

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