Zollbericht Tansania Einfuhrabgaben
Steueränderungen im Haushalt 2024/25
Tansania nimmt mit dem Finanzgesetz 2024 Änderungen bei Steuern und anderen Abgaben vor, die auch die Einfuhr bestimmter Waren betreffen.
19.09.2024
Von Andrea Mack | Bonn
Das Haushaltsgesetz für 2024/2025 sieht Änderungen bei bestimmten Abgaben und Steuern wie der Umsatz- und den Verbrauchsteuern vor. Zum 1. Juli 2024 sind unter anderem folgende steuerliche Änderungen in Kraft getreten:
Umsatzsteuer
Die Liste der (auf Antrag) von der Umsatzsteuer befreiten Waren wird ergänzt um:
- Einfuhren oder Lieferungen von Chemikalien zur Wasseraufbereitung und -behandlung
- Einfuhren oder Lieferungen von Geräten und Maschinen für die Verarbeitung und Lagerung von Bienenprodukten.
Von der Umsatzsteuer befreit sind unter anderem auch:
- einachsige Traktoren
- Güter für den offiziellen Gebrauch der Streitkräfte
- Ausrüstung und Zubehör für Videoschiedsrichterassistenten
- Flugzeuge für einen lokalen Luftverkehrsbetreiber
- Flugzeugtriebwerke und Flugzeugteile für einen lokalen Hersteller oder Monteur von Flugzeugen oder für einen lokalen Luftverkehrsbetreiber.
Die Umsatzsteuerbefreiung für Spaten, Schaufeln, Hacken und Spitzhacken hingegen wurde abgeschafft.
Verbrauchsteuern
Der Kreis der verbrauchsteuerpflichtigen Waren wird erweitert um:
- unvergällten Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr
- Tomatenketchup und andere Tomatensoßen
- Anstrichfarben und Lacke.
Abgabe für die Entwicklung der Industrie
Mit dem Finanzgesetz 2024 wird eine Abgabe für die Entwicklung der Industrie (Industrial Development Levy) auf bestimmte Importwaren erhoben. Die Abgabe beträgt 5 Prozent für Bier und Energydrinks, 10 Prozent für Wein, Zementklinker, Portlandzement, bestimmte organische grenzflächenaktive Stoffe und Walzdraht. Ursprungswaren der EAC sind ausgenommen.
Abgabe für den Ausbau des Schienennetzes
Die bei der Einfuhr von Waren auf das tansanische Festland zu zahlende Abgabe für den Ausbau des Schienennetzes (Railways Development Levy) erhöht sich von 1,5 auf 2 Prozent. Einfuhren aus Mitgliedstaaten der EAC sind von der Infrastrukturabgabe ausgenommen.
Ausfuhrzoll
Beim Export von rohem Sonnenblumenöl und von Sonnenblumenkernen fällt ein Ausfuhrzoll von 10 Prozent an.
Weitere Informationen: Finance Act, 2024