Special Türkei Coronavirus
Einschränkungen im Personen- und Warenverkehr
Das Robert Koch-Institut hat die Türkei von der Liste der Hochrisikogebiete gestrichen. Es gelten gelockerte Maßnahmen. (Stand: 5. Mai 2022)
Von Katrin Pasvantis | Istanbul
Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan hat die landesweiten Coronamaßnahmen umfassend gelockert. Die Ausgangsbeschränkungen sind aufgehoben und Inlandsreisen wieder erlaubt. Der Warentransport zwischen den Regionen ist ausnahmslos möglich.
Lockerung der Maskenpflicht
Die Regierung hat die Maskenpflicht weitgehend aufgehoben. Von der Befreiung ausgenommen sind seit Ende April 2022 nur noch Krankenhäuser und öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Kleinbusse, Züge, U-Bahnen, Fähren sowie Flugzeuge. Unabhängig davon können Unternehmen, Geschäfte und andere Einrichtungen aber in ihren Räumlichkeiten das Tragen von Masken verlangen. Bereits Anfang März 2022 hat die Regierung das HES-Code-System (Hayat Eve Sıgar) zur Nachverfolgung von Kontakten abgeschafft.
Geschäftsleben läuft weiter
Der Arbeitsalltag in der Türkei ist uneingeschränkt möglich. Freizeitanstalten wie beispielsweise Kinos, deren Aktivitäten durch die Coronamaßnahmen eingeschränkt waren, durften den Betrieb bereits im Juli 2021 wieder aufnehmen. Cafés und Restaurants ist die Bewirtung von Gästen im Innen- und Außenbereich gestattet. Auch Hotels sowie andere Übernachtungsstätten können ihre Zimmer wieder vermieten.
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Internationaler Flugverkehr findet regulär statt
Die Türkei hat seit dem 11. Juni 2020 den internationalen Flugverkehr wieder aufgenommen. Flüge werden jedoch weiterhin häufig geändert oder gestrichen. Die Land- und Seegrenzen sind grundsätzlich offen. Einschränkungen gibt es beim Fährbetrieb mit Griechenland.
Regeln für die Einreise in die Türkei
Einreisende auf dem Luft-, Land- und Seeweg müssen seit dem 1. Juni 2021 einen negativen Coronatest oder einen amtlichen Nachweis über eine vollständige Covid-19-Impfung oder über eine Genesung vorlegen. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren, Transitpassagiere und Beschäftigte in der Transportbranche (Flugpersonal, Lkw-Fahrer, Seeleute). Die Pflicht zur Einreiseanmeldung über ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums wurde aufgehoben.
Ein PCR-Test darf zum Einreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein, ein Antigentest nicht älter als 48 Stunden. Für den Impfnachweis muss die zweite Impfung (Einzeldosis für Johnson & Johnson) mindestens 14 Tage vor Einreise erfolgt sein. Die von der Weltgesundheitsorganisation oder den türkischen Behörden zugelassenen Covid-19-Impfstoffe werden anerkannt. In der Türkei sind dies Turkovac, CoronaVac (Sinovac) und Comirnaty (BioNTech/Pfizer). Bei Genesenen darf die Erkrankung maximal sechs Monate zurückliegen. Die jeweiligen Nachweise müssen bei Flugreisen am Check-in-Schalter vorgelegt werden.
Es gelten striktere Regeln für Einreisende aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten und solche, die sich in den letzten 14 Tagen dort aufgehalten haben. Die Fluggesellschaft Turkish Airline hat detaillierte Informationen auf Englisch veröffentlicht.
Regeln für die Einreise nach Deutschland
In Deutschland gilt seit dem 3. März 2022 eine geänderte Fassung der Corona-Einreiseverordnung. Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht auf seiner Internetseite eine Kurzübersicht der geltenden Corona-Einreiseregeln und Ausnahmen.
Die Türkei ist nicht mehr als Hochrisikoland eingestuft. Deshalb sind die Pflichten zur digitalen Einreiseanmeldung und Quarantäne in Deutschland für Reisende aus der Türkei entfallen. Es gelten jedoch striktere Regeln für Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Hochrisiko- und Virusvariantengebiet aufgehalten haben. Für Einreisende aus der Türkei findet diese Regelung Anwendung, wenn sie sich innerhalb der letzten zehn Tage in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, bevor sie aus der Türkei nach Deutschland einreisen. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht eine Liste der Risikogebiete.
Für die Einreise nach Deutschland von Nicht-EU-Bürgern und das Visavergabeverfahren an den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei gelten aktuell besondere Voraussetzungen. Hierzu sind die Hinweise der Deutschen Botschaft in Ankara zu beachten.
Deutschland fordert von allen Einreisenden auf dem Luftweg ab zwölf Jahren einen Impf- oder Genesenennachweis oder ein negatives Covid-19-Testergebnis. Ein PCR-Test darf bei Beginn der Beförderung nicht älter als 48 Stunden sein, ein Antigentest bei Einreise nicht älter als 48 Stunden. Die entsprechenden Nachweise müssen beim Check-in vor der Abreise vorgelegt werden.
An den meisten türkischen Flughäfen sind staatlich akkreditierte Labore, die Coronatests durchführen dürfen, eingerichtet. Es kann zu mehrstündigen Wartezeiten kommen. In staatlichen Krankenhäusern und akkreditierten Privatlaboren sind Tests ebenfalls möglich.
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