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Zollbericht Türkei Zolltarif, Einfuhrzoll

Türkei erhebt auch 2025 Schutzzölle

Um die heimische Wirtschaft zu schützen, erhebt die Türkei traditionell Schutzzölle auf zahlreiche Waren. 

Von Klaus Möbius | Bonn

Eine konsolidierte Aufstellung der betroffenen Waren wurde am 31. Dezember 2024 im türkischen Amtsblatt veröffentlicht. Es handelt sich  im Wesentlichen um Marmor und andere mineralische Stoffe, bestimmte Chemikalien, Schminkmittel und Mittel zur Körperpflege, Wachse, Klebstoffe, Kunststoffe und Kautschuk sowie Waren daraus, Leder und Lederwaren, bestimmte Holzwaren, Papier und Papierwaren, Wolle, Baumwolle und Waren daraus, textile Waren und Bekleidung, Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme und ähnliche Waren, Federn, Daunen und Waren daraus, Waren aus mineralischen Stoffen sowie aus Keramik und Glas, Perlen, Diamanten, Edelsteine und Schmuckwaren, Eisen, Stahl, Kupfer und Aluminium sowie Waren daraus, Werkzeuge, Schneidwaren und Essbestecke, Metallwaren, zahlreiche Erzeugnisse des Maschinenbaus und der Elektrotechnik, Zugmaschinen, Stromrichter, bestimmte Elektrofahrzeuge, Kranwagen, Kraftfahrzeuge mit Bohreinrichtung, Feuerwehrfahrzeuge, Lkw-Betonmischer, Kfz-Teile sowie Motorräder, Fahrräder, Anhänger und Teile dafür, Schiffe, optische Waren, Messinstrumente, Zeitmesser und Uhrwerke, Uhrgehäuse, -armbänder und -teile, Musikinstrumente, Möbel, Lampen und Lampenteile, vorgefertigte Gebäude,  Spielwaren, Spielekonsolen, Dekorationsartikel, Sportartikel und Angelgerät, Bürsten und Pinsel, Schreibwaren, Hygieneartikel sowie diverse Haushaltswaren.

Warenliste enthält Details zu den Schutzzöllen

Details ergeben sich aus der Liste im Anhang zum Erlass Nr. 9392 vom 31. Dezember 2024. Die Liste ist wie folgt aufgebaut:

Die mit "G.T.I.P.“ bezeichnete Spalte enthält die türkischen Zolltarifnummern. Diese sind bis zur achten Stelle identisch mit den in der EU verwendeten Zolltarifnummern. Diese findet man im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes. Es kann kostenlos als PDF-Datei  heruntergeladen werden. Die mit 1 bis 7 bezeichneten Spalten enthalten die anzuwendenden Schutzzollsätze. 

  • Spalte 1 gilt für Waren mit Ursprung in der EU,  den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz), Ägypten, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Chile, Georgien, Kosovo, Israel, Jordanien, Marokko, Mauritius, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Palästina, Serbien und Tunesien.
  • Spalte 2 gilt für Waren mit Ursprung in Südkorea.
  • Spalte 3 gilt für Waren mit Ursprung in Malaysia. 
  • Die Spalten 4 bis 6 gelten für Entwicklungsländer, denen die Türkei grundsätzlich Zollpräferenzen gewährt (beispielsweise Indien, Bangladesch). 
  • Spalte 7 gilt für alle anderen Länder, zum Beispiel China.

Ausnahmen für EU-Waren

Waren mit Ursprung in der EU, den EFTA-Staaten  und anderen Ländern, mit denen die Türkei Freihandelsabkommen unterhält, sind von den Sonderzöllen nicht betroffen. Eine Ausnahme gilt für bestimmte Waren mit Ursprung in Malaysia.  Zum Nachweis des Ursprungs EU reicht eine Ursprungserklärung auf der Rechnung oder eine Lieferantenerklärung bzw. Langzeit-Lieferantenerklärung aus. Dies wurde durch eine Anpassung des Art. 205 (4) c der türkischen Zollverordnung ermöglicht. In der Praxis verlangen türkische Zolldienstleister häufig dennoch ein Ursprungszeugnis. Sie wollen dadurch theoretische Haftungsrisiken minimieren.

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