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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

EU kündigt Gegenmaßnahmen gegenüber den USA an

Als Reaktion auf die US-Zölle auf Stahl und Aluminium treten erste Zusatzzölle ab April in Kraft. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU-Kommission hat am 12. März 2025 in einer Pressemitteilung angekündigt, mit Gegenmaßnahmen auf die US-Zölle auf Stahl und Aluminium zu reagieren. Das Maßnahmenpaket besteht aus zwei Teilen: Zum einen läuft die Aussetzung bisheriger Maßnahmen aus. Zum anderen soll es neue Maßnahmen ab Mitte April geben. 

Bestehende Zusatzzölle treten wieder in Kraft

Bereits 2018 während der ersten Trump-Präsidentschaft führte die EU Zusatzzölle ein. Nach Verhandlungen mit den USA setzte die EU diese befristet aus. Die aktuelle Aussetzung gilt bis 31. März 2025. Sie wird um zwei Wochen verlängert, sodass die Zusatzzölle ab 15. April 2025 wieder in Kraft gesetzt werden. Dies betrifft die Maßnahmen, die mit den Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 sowie (EU) 2020/502 eingeführt wurden: 

Neue Maßnahmen ab Mitte April

Zudem sind zusätzliche Gegenmaßnahmen geplant, die ab Mitte April gelten sollen. Ziel ist es sicherzustellen, dass der Gesamtwert der EU-Maßnahmen dem Wert der US-Zölle entspricht. 

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Warenliste vorgelegt. Auf dieser Liste finden sich sowohl gewerbliche Waren wie Stahl- und Aluminiumprodukte, Textilien oder Lederwaren, als auch landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Nüsse, Zucker und Rindfleisch. Die Liste wird nach einer Konsultation mit Stakeholdern finalisiert und Mitte April in Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet. Beteiligung an der Konsultation ist bis zum 26. März 2025 möglich. 

Quellen:

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/664 der Kommission vom 31. März 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2882 zur Aussetzung der mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2018/886 und (EU) 2020/502 eingeführten handelspolitischen Maßnahmen in Bezug auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika; ABl. L vom 31. März 2025;
  • Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 12. März 2025;
  • FAQ der Europäischen Kommission zu den Gegenmaßnahmen vom 12. März 2025.
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