Zollmeldung Türkei Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
Türkei - Schutzzölle auf bestimmte Waren
29.03.2018
Bonn (GTAI) - Die Türkei hat Schutzzölle auf bestimmte Waren, darunter Paracetamol, Sperrhölzer, Schneidwaren, Schweißdraht, Armaturen und Ventile, Wechselstrommotoren, Einachsschlepper, Teile für Kfz-Lenkungen, medizinische Spritzen sowie Pinsel und Vakuumisolierbehälter erlassen. Details ergeben sich aus der Tabelle im Anhang zu Erlass Nr. 2018/11481 des türkischen Wirtschaftsministeriums. Die Zölle gelten nur für Länder, mit denen die Türkei weder eine Zollunion noch ein Freihandelsabkommen unterhält (Spalten 5 bis 8). Waren mit Ursprung in der EU, EFTA, der Euro-Med-Gruppe, Südkorea Malaysia und Singapur (Spalten 1 bis 4) sind also nicht betroffen. Damit diese Waren ohne Erhebung von Schutzzöllen eingeführt werden können, ist ein Ursprungszeugnis erforderlich.