Zollmeldung Türkei Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
Türkei – Umfangreiche Zollaussetzung
28.06.2018
Bonn (GTAI) – Die Türkei hat eine umfangreiche Zollaussetzung bekannt gegeben. Betroffen sind neben anorganischen und organischen Chemikalien der HS-Kapitel 28 und 29, Waren der Kapitel 32 bis 41, Spinnstoffe der HS-Kapitel 50, 52 bis 56, 58 und 59, mineralische, keramische und Glaswaren der Kapitel 68 bis 70, bestimmte Stahlwaren der Kapitel 72 und 73, Waren aus Kupfer (Kap. 74), Aluminium (Kap. 76), und anderen unedlen Metallen (Kap. 81), verschiedene Waren der Kapitel 82 bis 85, Fahrzeugteile der HS-Positionen 8708 und 8714, optische Waren (Kap. 90), Möbel (Kap. 94) sowie Waren der Kapitel 95 und 96. Details ergeben sich aus dem Anhang zu Erlass Nr. 2018/11975. Die Zollaussetzungen sind befristet und werden bis zu dem Termin, der in der letzten Spalte des Erlasses genannt ist, überprüft. Mit der Zollaussetzung bildet die Türkei die Zollaussetzungen der EU nach. Das ist für das Funktionieren der Zollunion erforderlich. MO.
Quelle: Türkisches Amtsblatt vom 27.6.2018