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Zollbericht Tunesien Internationale Handelsabkommen

Abgeschlossene Handelsabkommen und WTO

Neben dem Assoziierungsabkommen mit der EU hat Tunesien zahlreiche bi- und multilaterale Handelsabkommen abgeschlossen. 

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union

Grundlage für den Warenhandel zwischen der Europäischen Union (EU) und der Tunesischen Republik ist das am 17. Juli 1995 unterzeichnete und 1998 in Kraft getretene Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen. Nach dem vereinbarten schrittweisen Zollabbau bildet Tunesien seit 2008 als erstes Land im Mittelmeerraum eine Freihandelszone mit der EU. Betroffen sind nahezu alle gewerblichen Ursprungswaren der Zollkapitel 25 bis 97.

Regionale Handelsabkommen

Tunesien ist Unterzeichnerstaat folgender regionaler Handelsabkommen:

  • AfCFTA (African Continental Free Trade Area): Das Rahmenabkommen über die Schaffung einer afrikanischen kontinentalen Freihandelszone wurde am 21. März 2018 von 44 der 55 Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union unterzeichnet. Es trat am 30. Mai 2019 in Kraft. Inzwischen haben 54 Staaten das Abkommen unterzeichnet, rund 90 Prozent davon haben es ratifiziert. Die Umsetzung der Freihandelszone startete im Januar 2021. Tunesien ist eines der Pilotländer in der Guided Trade Initiative, die den Handel zwischen den AfCFTA-Ländern vorantreiben soll. 
  • COMESA (Common Market for Eastern and Southern Africa). Im Rahmen der COMESA ist Tunesien auch Mitglied der Tripartite-Freihandelszone.
  • Agadir-Abkommen: Als entscheidenden Schritt hin zur Schaffung einer Europa-Mittelmeer-Freihandelszone unterzeichneten Ägypten, Jordanien, Marokko und Tunesien im Februar 2004 das Agadir-Abkommen. Es ist am 27. März 2007 in Kraft getreten. Im November 2016 wurde der Mitgliedschaft des Libanon und der Palästinensischen Gebiete zugestimmt.
  • Maghreb-Union: Zusammen mit den Staaten Algerien, Libyen, Marokko und Mauretanien gründete Tunesien 1989 die Maghreb-Union mit dem Ziel einer umfassenden wirtschaftlichen und politischen Zusammenarbeit.
  • GAFTA: Neben Tunesien sind folgende Länder Mitglieder von GAFTA (Greater Arab Free Trade Area): Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jemen, Jordanien, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Oman, die Palästinensischen Gebiete, Katar, Saudi-Arabien, Sudan, Syrien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Die Vertragsparteien gewähren sich seit dem 1. Januar 2005 offiziell Zollfreiheit bei der Einfuhr ihrer industriellen und landwirtschaftlichen Ursprungswaren. 

Weitere Handelsabkommen

Nach dem Brexit hat Tunesien ein Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich abgeschlossen. Das Abkommen ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Am 1. Juni 2005 ist ein Freihandelsabkommen mit den Staaten der European Free Trade Association (EFTA) in Kraft getreten, gemäß dem Tunesien Industriewaren und landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten mit Ursprung in den EFTA-Mitgliedsstaaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz dieselben Präferenzen wie denen aus der EU gewährt.

Außerdem hat Tunesien mit folgenden Staaten bilaterale, teils parallel zu den multilateralen Abkommen existierende Handelsabkommen geschlossen, die beiden Vertragsparteien einen begünstigten Marktzugang mit Vorzugszöllen beziehungsweise Zollfreiheit gewähren: Ägypten, Algerien, Jordanien, Kuwait, Libyen, Marokko, Mauretanien, Niger, palästinensische Gebiete, Senegal, Sudan, Syrien und Türkei.

Pan-Euro-Med Zone

Tunesien ist Unterzeichnerstaat der Paneuropa-Mittelmeer-Zone (Pan-Euro-Med Zone). Zu dieser zählen die EU, die EFTA-Länder (Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein), die Türkei, Färöer, die Teilnehmer des Barcelona-Prozesses (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, Westjordanland und Gazastreifen); die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der EU teilnehmenden Staaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo), Moldau und Ukraine.

In jeder dieser Zonen ist eine diagonale Kumulierung möglich. Das heißt, dass Produktionsvorgänge an Vormaterialen mit Ursprung in einem Land dieser Zone zu Produktionsvorgängen der Endfertigung in einem anderen Land der Zone für die Bestimmung des Ursprungs des Endproduktes hinzuzurechnen sind. Und zwar gilt dies auch dann, wenn das Endprodukt in ein Land der Zone geliefert wird, das nicht an der Herstellung des Endproduktes beteiligt war. Voraussetzung hierfür ist aber, dass sowohl das Land der Endfertigung als auch dasjenige der Endbestimmung Präferenzabkommen mit denselben Ursprungsregeln mit allen am Ursprung beteiligten Ländern geschlossen haben. Charakteristisch für die Kumulierungszonen ist somit ein Netz von Abkommen mit identischen Ursprungsregeln.

Mit dem Ziel, die Anwendbarkeit der diagonalen Kumulierung übersichtlicher zu gestalten, sollen die Ursprungsregeln nach und nach durch die Ursprungsregeln eines bereits unterzeichneten einheitlichen „regionalen Übereinkommens über Ursprungsregeln" ersetzt werden. Solange das regionale Übereinkommen noch nicht vollständig ratifiziert ist, finden dessen Regelungen bereits dann Anwendung, wenn die Ursprungsprotokolle der einzelnen Abkommen auf die Regelungen des regionalen Übereinkommens verweisen. Während der Übergangsperiode können im Warenverkehr mit anwendenden Vertragsparteien das Pan-Euro-Med-Übereinkommen (PEM) oder die Übergangsregeln angewandt werden. 

World Trade Organization (WTO)

Tunesien ist am 29. März 1995 der Welthandelsorganisation beigetreten.

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