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Zollbericht Vietnam Internationale Handelsabkommen

Internationale Handelsabkommen

Vietnam ist im asiatischen Raum gut vernetzt. Mit der EU gibt es seit 2020 ein Freihandelsabkommen.

Von Jürgen Huster | Bonn

WTO

Vietnam ist seit dem 11. Januar 2007 Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO). Im Rahmen dieser Mitgliedschaft verpflichtet sich Vietnam zu den im Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT 1994) festgeschriebenen Prinzipien der Meistbegünstigung (Gleichbehandlung von Drittlandswaren an der Zollgrenze) sowie der Inländerbehandlung (wettbewerbsrechtliche Gleichstellung von Importwaren im Verhältnis zu inländischen Waren).

ASEAN-Wirtschaftsgemeinschaft (AEC)

Als Mitglied der zehn Länder umfassenden südostasiatischen Staatengemeinschaft ASEAN und der ASEAN-Freihandelszone (AFTA) hat Vietnam die Einfuhrzölle für Ursprungswaren der ASEAN-Mitglieder fast vollständig abgebaut. Ausgenommen sind lediglich einige wenige sensible und hochsensible landwirtschaftliche Erzeugnisse. Nach Einführung der ASEAN-Wirtschaftsgemeinschaft (AEC) Ende 2015 wird nun ein gemeinsamer Binnenmarkt mit freiem Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie Freizügigkeit für Fachpersonal angestrebt. Mitgliedstaaten der ASEAN sind neben Vietnam Brunei Darussalam, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, die Philippinen, Singapur und Thailand.

Regionale Freihandelsabkommen (RCEP und CPTPP)

Vietnam hat multilateral im Rahmen der ASEAN-Mitgliedschaft und bilateral ein dichtes Netz von Freihandelsabkommen mit folgenden Ländern geschlossen: China und der Sonderverwaltungsregion Hongkong, Japan, Südkorea, Australien und Neuseeland, Indien, Chile sowie mit der Eurasischen Wirtschaftsunion (Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien, Kirgisistan). Die Abkommen sehen grundsätzlich einen schrittweisen Zollabbau für jeweilige Ursprungswaren vor, wobei als sensibel erachteten Erzeugnissen eine längere Zollabbaufrist eingeräumt wird.

Vietnam ist seit 1. Januar 2022 Mitglied in der größten regionalen Freihandelszone der Welt "Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP)" mit den zehn ASEAN-Mitgliedstaaten sowie China, Japan, Südkorea, Australien und Neuseeland.

Im Rahmen des Trans-Pazifik-Partnerschaftsabkommens (Comprehensive and Progressive Agreement for the Trans-Pacific Partnership - CPTPP) hat Vietnam darüber hinaus mit Australien, Japan, Kanada, Mexiko, dem Vereinigten Königreich und sechs pazifischen Anrainerstaaten ein Freihandelsabkommen unterzeichnet, das für Vietnam am 14. Januar 2019 in Kraft getreten ist. 

Europäische Union (EU)

Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Vietnam ist am 1. August 2020 in Kraft getreten. Im Kapitel Handel mit Waren sieht das Abkommen nach Inkrafttreten einen sofortigen vietnamesischen Zollabbau für eine Vielzahl von Ursprungswaren der EU vor. Für andere von Vietnam als sensibel oder hochsensibel eingestufte Importwaren gilt ein stufenweiser Zollabbau von bis zu zehn Jahren. So können zum Beispiel fast sämtliche Maschinen und Anlagen mit Ursprung in der EU nach Inkrafttreten des Abkommens zollfrei in Vietnam eingeführt werden, für Personenkraftwagen gilt ein Zollabbau von bis zu zehn Jahren, für Kraftfahrzeugteile sieben Jahre. Für 70 Prozent der EU-Exporte von chemischen Erzeugnissen nach Vietnam gilt nach Inkrafttreten Zollfreiheit, für den Rest ist ein stufenweiser Zollabbau von drei, fünf oder sieben Jahren vorgesehen. Für Weine und Spirituosen aus der EU gilt eine Zollabbaufrist von sieben Jahren, für Bier zehn Jahre.

Die Ursprungsregeln des Abkommens orientieren sich an den Regeln des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU gegenüber Entwicklungsländern (dabei handelt es sich um einseitige Zollbegünstigungen der EU gegenüber Waren mit Ursprung in Entwicklungsländern) sowie den Regeln des zuvor ausgehandelten Freihandelsabkommens mit Singapur und sind einheitlich sowohl für Vietnam als auch die EU. Demnach gelten für nicht vollständig gewonnene oder hergestellte Waren der EU oder Vietnams produktspezifische Regeln. Diese legen fest, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Ware den Ursprung "EU" oder "Vietnam" erhält, der dann die vereinbarten Zollbegünstigungen begründet. Für die Mehrzahl der Industrieerzeugnisse gilt ein "Tarifsprung" auf der Ebene der vierstelligen HS-Zolltarifposition für Vormaterialien ohne Ursprung oder alternativ je nach Ware ein inländischer Fertigungsanteil von 30 Prozent bis 50 Prozent als ursprungsbegründend. Als Ursprungsnachweis für EU-Exporteure gilt das vereinfachte Selbstzertifizierungsverfahren des registrierten Ausführers (REX), wobei nach Registrierung in der hierfür eingerichteten Datenbank der Exporteur eine Ursprungserklärung nach vorgeschriebenem Wortlaut auf der Handelsrechnung abgibt. Auch für Waren, die in der EU oder Vietnam im Rahmen von aktiven Veredelungsverfahren unter Befreiung oder Rückvergütung der Zölle (Drawback) für die Vormaterialien aus Drittländern produziert wurden, können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Ursprungsnachweise erstellt werden.

Erstmalig in einem Freihandelsabkommen mit der EU wird Vietnam neben den nationalen Ursprungskennzeichnungen der EU-Länder auch die Kennzeichnung "Made in EU" für Industrieerzeugnisse akzeptieren (außer für pharmazeutische Erzeugnisse).

Vereinigtes Königreich und EFTA

Das Freihandelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Vietnam ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Zudem verhandelt Vietnam über ein Freihandelsabkommen mit den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

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