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Zollbericht Tunesien Kennzeichnungsvorschriften

Kennzeichnungsvorschriften

Grundsätzlich ist bei der Lieferung der Waren auf möglichst wasserdichte, diebstahlsichere und stoßfeste Verpackung zu achten. 

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Heu und Stroh als Verpackungsmaterialien sollten möglichst vermieden werden, da deren Einfuhr aufgrund aktueller Gesundheitsvorschriften verboten sein könnte. Jegliches Verpackungsmaterial muss unbenutzt und frei von Schadorganismen sein. Für Verpackungsmaterial aus Holz ist bei der Einfuhr in Tunesien der internationale Standard ISPM 15 anzuwenden.

Die übliche Markierung der Packstücke ist ausreichend. Hinweise auf besondere Behandlung der Packstücke werden zweckmäßigerweise in Arabisch angebracht. Eine nicht entfernbare, deutlich sichtbare Kennzeichnung des Herkunftslands ist obligatorisch für Waren, die fälschlicherweise den Eindruck tunesischen Ursprungs erwecken könnten und wird auch ansonsten empfohlen. 

Medizinprodukte

Die äußere oder Primärverpackung von Arzneimitteln muss mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

  • Handelsname und Stärke des Arzneimittels  
  • Zusammensetzung des Wirkstoffs bzw. der Wirkstoffe, einschließlich der Dosierung je Einheit
  • Liste der sonstigen Bestandteile
  • Darreichungsform und Inhalt, Methoden und Wege der Verabreichung (mit Hinweis auf die Anweisungen in der Packungsbeilage)
  • Warnung, dass die Produkte außerhalb der Reichweite und Sichtweite von Kindern aufbewahrt werden müssen
  • weitere besondere Warnhinweise, falls zutreffend
  • Verfallsdatum
  • besondere Lagerungsbedingungen, falls zutreffend
  • besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Arzneimittel oder von Abfällen solcher Produkte, falls zutreffend
  • Name, Adresse und Kontaktdaten des Zulassungsinhabers, der für die Markteinführung des Produkts auf dem tunesischen Markt verantwortlichen Person und/oder des Herstellers Zulassungsnummer, die nach erfolgreichem Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels zugewiesen wird 
  • Chargen-/Losnummer und Herstellungsdatum
  • Verschreibungs- und Lieferbedingungen
  • Gebrauchsanweisung
  • Piktogramm(e), die auf der äußeren Verpackung oder, falls keine äußere Verpackung vorhanden ist, auf der Primärverpackung erscheinen
  • Verkaufspreis.

Alle Etiketten für Arzneimittel müssen in Arabisch und/oder Französisch verfasst sein. Bei der tatsächlichen Lieferung der Arzneimittel nach Tunesien muss ihre verbleibende Haltbarkeitsdauer mindestens zwei Drittel ihrer Gesamthaltbarkeitsdauer betragen.

Lebensmittel

Abgepackte Lebensmittel sind in Arabisch zu beschriften. Aufgeklebte Etiketten werden nicht akzeptiert. Auf der Verpackung müssen folgende Mindestangaben fest aufgedruckt sein:

  • Produktname
  • Nettoinhalt
  • Inhaltsstoffe
  • Name und Anschrift des Herstellers und des Importeurs
  • Herstellungs- und Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Chargennummer
  • Lagerungsbedingungen oder Gebrauchsanweisungen (falls erforderlich)
  • geltende Lebensmittelnormen.

Abgepackte, nicht verderbliche Lebensmittel müssen zum Zeitpunkt der Zollabfertigung noch mindestens sechs Monate haltbar sein. Bei der Einfuhr von Wein, Honig, Margarine, Milchprodukten, Nüssen, Fisch- und Gemüsekonserven ist die Verpackung außerdem mit Angabe des Ursprungslandes zu ergänzen.

Räder und Reifen

Räder und Reifen, die nach Tunesien importiert werden, müssen folgende Angaben direkt am Produkt tragen:

  • Name des Herstellers
  • Markenname
  • Seriennummer, außer bei Reifen der Tarifunterposition 4011.10
  • Größe und Art des Reifens
  • Felgengröße bei Normalreifen
  • Herkunftsland
  • Herstellungsdatum bei Reifen, außer bei Reifen der Tarifunterposition 4011.99
  • Angabe der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außer bei Reifen der Tarifunterposition 4011.99
  • Angabe des zulässigen Höchstgewichts
  • die Aufschrift „super élastique“ bei Normalreifen.

Schuhe

Die Kennzeichnung von Schuhen muss folgende Angaben in Arabisch, Französisch oder Englisch enthalten:

  • Zusammensetzung in Form von Piktogrammen, die die für das Obermaterial, die Innensohlen und Futter sowie die Laufsohlen der Schuhe verwendeten Materialien zeigen, ähnlich den in der Europäischen Union (EU)
  • Herkunftsland
  • Marke
  • Referenz
  • Herstellers und/oder Importeur und ihrer Hauptniederlassungen.

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