Zollbericht Vietnam Kennzeichnungsvorschriften
Warenkennzeichnung
Für das Inverkehrbringen von Waren sind diese nach den vietnamesischen Vorschriften zu kennzeichnen.
20.02.2025
Von Jürgen Huster | Bonn
Gemäß der Regierungsverordnung (VO) 43/2017/ND-CP, zuletzt geändert und ergänzt durch VO 111/2021/ND-CP, sind grundsätzlich folgende Kennzeichnungen in vietnamesischem Wortlaut auf der Ware erforderlich:
- Bezeichnung der Ware
- Name und Adresse des in Vietnam für die Ware verantwortlichen Unternehmers (z.B. Importeur, Vertrieb gemäß Gewerbeanmeldung)
- der Ursprung der Ware
Darüber hinaus gelten je nach Art der Ware weitere Kennzeichnungspflichten (z.B. für Kosmetika Herstell- und Verfallsdatum, Inhaltsstoffe, Gesundheitshinweise oder für Nahrungsmittel).