Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht Vietnam Kennzeichnungsvorschriften

Warenkennzeichnung

Für das Inverkehrbringen von Waren sind diese nach den vietnamesischen Vorschriften zu kennzeichnen.

Von Jürgen Huster | Bonn

Gemäß der Regierungsverordnung (VO) 43/2017/ND-CP, zuletzt geändert und ergänzt durch VO 111/2021/ND-CP, sind grundsätzlich folgende Kennzeichnungen in vietnamesischem Wortlaut auf der Ware erforderlich:

  • Bezeichnung der Ware
  • Name und Adresse des in Vietnam für die Ware verantwortlichen Unternehmers (z.B. Importeur, Vertrieb gemäß Gewerbeanmeldung)
  • der Ursprung der Ware

Darüber hinaus gelten je nach Art der Ware weitere Kennzeichnungspflichten (z.B. für Kosmetika Herstell- und Verfallsdatum, Inhaltsstoffe, Gesundheitshinweise oder für Nahrungsmittel).

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.